Kummerkasten Antwort 43
Hey Leute,
Erst einmal ein dickes Lob für eure sehr informative Seite!
Ich stecke gerade in einem kleinen Dilemma: ich habe jetzt die Möglichkeit zu einer Personenstandsänderung. Eigentlich trifft bei mir der Personenstand „divers“ zu. Ich werde jedoch möglicherweise beruflich in Länder reisen müssen, in denen Geschlechtsdiversität noch eine „Straftat“ darstellt. Ich frage mich nun, ob in Situationen wie etwa einer Kontrolle am Flughafen oder einem Arztbesuch das offizielle Geschlecht der kontrollierenden Person direkt angezeigt wird. Sollte das der Fall sein, würde es dann nicht eher sinnvoll sein, das binäre Geschlecht, als das ich passen könnte, zu meinem „offiziellen“ zu machen? Ich schäme mich nicht für meine Geschlechtsidentität, aber ich frage mich, ob ich in diesem Fall nicht einfach die praktischste Variante wählen sollte.
Schon einmal vielen Dank im Voraus für die Antwort 😊
Liebe Grüße
Hallo und vielen Dank für deine spannende Frage!
Ohne die konkreten Länder zu kennen, in die du reist, konnte ich leider nicht besonders viel herausfinden, denn es kommt auch darauf an, ob du mit dem Personalausweis oder dem Reisepass einreist.
Innerhalb der Schengen-Länder reicht ja der Personalausweis. Auf dem steht der Geschlechtseintrag nicht drauf. Die Aussage der Bundespolizei ist dazu, dass wenn mit dem Personalausweis alles in Ordnung ist, auch keine amtlichen Meldedaten abgefragt werden, also z.B. das Geschlecht.
Beim Reisepass steht der Geschlechtseintrag drauf – da kommt es dann ganz auf das Land an. Da müsstest du mit den konkreten Ländern beim Auswärtigen Amt (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt) nachfragen oder bei der Vertretung des Landes in Deutschland (z.B. also auf einer Botschaft).
Beim Arzt ist es so, dass das Geschlecht auf der Krankenkassenkarte gespeichert ist – mehr kann ich dazu aber leider auch nicht sagen.
Tut mir leid, dass ich dazu nicht mehr sagen kann. Ich wünsche dir alles Gute!
Liebe Grüße,
Annika