Kummerkastenantwort 5.058: Gibt es eingetragene Lebenspartnerschaften nur für gleichgeschlechtliche Paare?
Hallo! Ich bin nichtbinär und afab und plane meinen langjährigen Partner zu heiraten. Leider ist eine eingetragene Lebenspartnerschaft ja nur für gleichgeschlechtliche Paare möglich oder? Oder gilt das für uns auch, da ich nichtbinär bin? Im Pass bin ich allerdings weiblich und habe nicht vor meinen Geschlechtseintrag ändern zu lassen, da ich nicht möchte dass mir dadurch Nachteile entstehen. Also gelten wir ja weiterhin als „Mann“ und „Frau“. Kommt dann nur die klassische Ehe mit kirchlicher Tradition in Frage?
Herzlichen Dank für eure Arbeit!
Hallo,
in deiner Frage sind zwei Dinge enthalten, die so nicht zur Rechtslage passen.
Einerseits: neue Lebenspartnerschaften können seit der sogenannten Ehe für alle in Deutschland nicht mehr geschlossen werden. Damit ist der Plan eine solche einzugehen ohne Zeitmaschine gar nicht mehr umsetzbar.
Kirchliche Trauungen sind in Deutschland rechtlich unabhängig vom Schließen einer Ehe. Die Ehe ist ein Konstrukt, dass der Staat zum Beispiel im Personenstandsgesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Eine kirchliche Trauung ist ein Ritual (und teilweise auch ein Sakrament), das auf Ebene der Landeskirchen und Diözese für die großen Kirchen geregelt ist. Nicht alle davon Segnen gleichwertig nicht-heterosexuelle Paare, unabhängig davon, dass ein solches Paar in ganz Deutschland regulär standesamtlich heiraten könnte.
Wenn du also keine kirchlichen Trauungsritus durchführen lassen möchtest, bist du nicht darauf angewiesen, keine Ehe zu schließen. Du kannst schlicht auf einem Standesamt heiraten und keiner Kirche jemals davon erzählen. Oder ihr wartet, was aus dieser Idee mit den Verantwortungsgemeinschaften wird und geht ggf. so was ein?
Liebe Grüße
Xenia