Urteil vom Bundessozialgericht: Vorläufig keine Transitionsleistungen für nicht-binäre Personen als Kassenleistung

Das Bundessozialgericht hat am 15. März die schriftliche Begründung zur Ablehnung der Revision einer nicht-binären Person, die auf Kostenübernahme für eine Mastektomie geklagt hatte, zurückgewiesen. Damit bleibt das Urteil der Vorinstanz in Kraft, wonach die Krankenkasse nicht zur Kostenübernahme verpflichtet ist.