Ergänzungsausweis

Trans und nichtbinäre Personen können sich vor der gerichtlichen Personenstandsänderung einen sogenannten Ergänzungsausweis ausstellen lassen, in dem ihr richtiger Name und ihr richtiges Geschlecht vermerkt ist. Dieser Ausweis ist auch vom Innenministerium anerkannt.

Hier gibt es weitere Informationen:  https://www.dgti.org/ergaenzungsausweis.html