Kummerkastenantwort 747 – Kann ich als Transmann offiziell Vater meines Kindes sein?

Hey,

Ich (ftm) habe mein ganzes Leben lang abgestritten, dass ich irgendwann selber ein Kind austragen möchte. Ich habe es für die anderen abgestritten, mir selbst hat es Angst gemacht über das Thema mich mit anderen auszutauschen. Da es noch immer teilweise ein Tabu Thema ist, sowohl in der Community als natürlich auch außerhalb. In letzter Zeit habe ich mich in meiner Partnerschaft über das Thema aus getauscht und getraut auch mit anderen in meinem Umfeld darüber zu sprechen. Ich (und meine Partnerschaft) selber fühle mich sicher, dass ich es vom Herzen gerne machen würde. Momentan suche ich nach Informationen wie es rechtlich heutzutage geregelt ist. Ob ich dann als Mutter bezeichnet und gelabelt
werde oder ob es dazu schon Gesetzlich Veränderungen gab. Denn ich weiß nicht ob ich es aushalten würde als Mutter benannt und gesehen zu werden von dem Gesetz. Es wäre sehr nett wenn ihr mir vielleicht Informationen zu dem rechtlichen Part geben könntet.

🤗Ein fettes Danke schon mal im Voraus🤗

Hallo,

die kurze Antwort ist: das ist in Deutschland kompliziert. Und beschissen.

Geburtsurkunden von Kindern werden, wenn nach der Geburt der Geschlechtseintrag der Eltern geändert wird, nicht ebenfalls geändert. Wer nach TSG seinen Personenstand geändert hat und dann Elternteil wird, dem kann die Änderung aberkannt werden. Wie das bei Änderungen nach Personenstandsgesetz aussieht, ist völlig unklar. Vermutlich genau so beschissen. Also Aberkennungen sind da nicht vorgesehen, aber korrekte Geburtsurkunden sind wohl auch nicht drin. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat da auch schon mal geklagt, weil dieser Staat da richtig mies zu trans Personen ist.

Also, ja: du würdest in die Geburtsurkunde deines Kindes leider als Mutter eingetragen werden.

Liebe Grüße,
Xenia

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