Kummerkastenantwort 1.728: Darf ich meinen Namen ändern?

Hey,

also ich hatte vor ein paar Tagen ein kleines Problem damit herauszufinden welche Geschlechtsidentität ich habe. Habe dann aber für mich heraus gefunden das ich ein Demigirl bin, damit bin ich auch sehr zufrieden.. Nur finde ich meinen Namen viel zu weiblich und hätte lieber gerne einen neutralen oder einen der etwas mehr äh männlich klingt (oder die Abkürzung, dann davon) könnte man mir sagen ob ich das darf oder nicht, also ich würde meinen alten namen behalten nur halt einen zweitnamen dazu machen lassen.
Schon mal danke für die Antwort/en❤️.

Ps: habe eigentlich schon seit jahren vor den zu ändern, bevor ich wusste das ich nicht Cis bin.
Nur hatte ich keinen “guten grund”, hoffe das ich ein Demigirl bin ist einer.

Hallo,

Namen ändern in Deutschland ist bisschen schwierig, das geht noch auf die Nazis zurück, die verhindern wollten, dass Menschen sich einfach deutsche Namen geben und so untertauchen können. Hat in über 60 Jahren niemand so richtig reformiert. Kann ja mal passieren.

Damit gilt aber folgendes: Wer nachweisen kann, dass der eigene Name belastend ist oder zu Verwechslungen einlädt oder immer Ärger macht (vereinfacht gesagt) zum Beispiel, weil die Schreibweise super untypisch ist, kann den ändern.

Wenn du jetzt nicht cis bist, taucht ne Schwierigkeit auf. Nämlich: dann gibt es ein sogenanntes Sondergesetz. Und rechtlich gilt: wenn es ein spezielleres Gesetz gibt, muss das statt dem allgemeinen angewendet werden. Das wäre das sogenannte Transsexuellengesetz, was vollkommene Grütze ist, weil da für eine Änderung ein Gerichtsverfahren und zwei Gutachten, die man prinzipiell selbst bezahlen muss, notwendig sind. Das ist komplett willkürlich, erfüllt weder medizinisch irgendeinen Zweck, weil das eigentlich eine rein juristische Handlung ist, und eigentlich hätte man das schon vor Jahren mal ändern sollen, hat aber niemand gemacht. Toll, Deutschland ganz toll.

Oh und dann ist da noch Personenstandsgesetz Paragraph 45b, oder auch: Seehofer versucht Urteile des Verfassungsgerichts so umzusetzen, dass er sagen kann, dass es gemacht ist, sich aber super wenig ändert. Damit kann man jedenfalls auch Vornamen ändern, wenn man dem Standesamt eine Bescheinigung bringt, auf der steht, dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt. Was das genau ist, ist nicht letztlich. Der Bundesgerichtshof jedenfalls hat zu Protokoll gegebenen, dass eine “lediglich empfundene Intersexualität” nicht ausreicht. Du fragst dich, was das sein soll? Wir auch.

Kurz gesagt: Die Rechtslage dafür ist in Deutschland hochgradig Banane. Das ist die schlechte Nachricht. Die gute ist, dass du für annähernd alles, wo nicht direkt ein Amt betroffen ist, nicht gezwungen bist, die Namen, die auf deinem Personalausweis stehen, zu nutzen. Du kannst also einen zweiten Namen für dich aussuchen und benutzen, ohne, dass der Staat davon mitbekommen muss. Dann hast du auch keinen Verwaltungskram damit an der Backe.

Viele Grüße
Xenia

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