Kummerkastenantwort 2.256: Dürfen Gynäkolog*innen mir Sachen verschweigen?

Hallo, ich habe eine Frage zum Informationsrecht Intersexueller über ihre Intersexualität bei der Gynäkologin/dem Gynäkologen. Ich fand heraus, dass es verschiedene Formen von Intersexualität gibt, bei einer kann jemand biologisch ganz frauen-typisch aussehen, hat aber innerlich kaum oder keine weiblichen Geschlechtsteile. Die Frage ist jetzt dürfen die Gynäkologen einer solchen Patientin, verschweigen, wenn die innerlich gar keine weiblichen Geschlechtsteile hat oder nicht nur weibliche, auch männliche, daher zwittrig ist?
Ich bin womöglich betroffen.
Vielen Dank für eine Auskunft.

Hallo Du!

Erstmal: Entschuldige bitte, dass du so lange auf eine Antwort warten musstest!

Ärzt*innen dürfen ihren Patient*innen grundsätzlich keine gestellten Diagnosen verschweigen. Das ist im sogenannten Patientenrechtegesetz eindeutig geregelt. Es gibt da auch nur sehr wenige Ausnahmen.
„Nur“ intergeschlechtlich sein reicht definitiv nicht, um dein Recht auf Aufklärung auszuhebeln.

Du hast außerdem immer das Recht, deine Patient*innenakte bei behandelnden Ärzt*innen einzufordern. Auch da gibt es nur sehr wenige Ausnahmen, bspw. wenn dadurch sensible Daten anderer Personen gefährdet würden.

Es kann allerdings sein, dass seltenere Formen der Intergeschlechtlichkeit nicht gesucht und deswegen auch nicht gefunden werden. Was ein*e Gynäkolog*in nicht weiß, darüber kannst du natürlich auch nicht aufgeklärt werden.

Ich hoffe, das konnte dir erstmal weiterhelfen!
Viel Glück und Kraft beim Umgang mit deinen Behandler*innen!

Elias

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