Kummerkastenantwort 4.136: Wie kann ich meinen Namen als nichtbinäre Person ändern lassen?
Hallo Team,
Ich habe eine Frage zu nichtbinärität und der Namensänderung… Kann ich meinen Namen als nichtbinäre Person legal ändern lassen und wenn ja was sind gute Gründe dafür (hab keine Idee und suche nach Beispielen…)
LG lexy
Hallo lexy,
die gute Nachricht: ja kannst du in Deutschland und du hast drei Möglichkeiten.
Die schlechte: Alle drei sind eher so meh und hier ist warum:
Möglichkeit 1: Das Namensänderungsgesetz. Theoretisch können Menschen ihren Namen ändern, wenn sie aufs Einwohnermeldeamt gehen, einen guten Grund angeben und das alles zur Niederschrift geben. Da gibts nur zwei Probleme: 1) das Amt entscheidet jeweils was ein guter Grund ist. das ist von Stadt zu Stadt sehr verschieden und es gibt keine definitiven Anforderungen oder Sicherheiten. 2) das TSG steht da als Sondergesetz drüber, und wenn du trans sein könntest, vielleicht, kann das Amt dir aufgrund dessen eine Änderung über das Namensänderungsgesetz verweigern, weil das TSG als Sondergesetz dann Vorrang hat. Ob nicht-binär hier bei trans mitgemeint ist, hat, soweit ich weiß, noch keine gesicherte Rechtssprechung.
Möglichkeit 2: Du machst ein TSG-Verfahren. Das bisschen holprig, weil dir das Gericht dafür zwei Personen, meist Psycholog*innen als Gutachter*innen zuweist, die dann nach völlig veralteten, nicht sinnvollen und nicht beweisbaren Definitionen zeigen müssen, dass du dauerhaft trans bist und bleiben wirst. Weil das weder sinnvoll definiert noch geregelt ist, machen die häufig auch ziemlichen Unfug, der Leute schlimmstenfalls über Jahre traumatisieren kann. Bonus: Wenn die Menschen die Kriterien laut Gesetz eng auslegen, können sie negative Gutachten ausstellen, weil die super binär gedacht sind. Bonus 2: du musst den ganzen Quatsch selbst bezahlen.
Möglichkeit 3: Du stellst beim Standesamt einen Antrag nach Personenstandsgesetz 45b ab. Die Voraussetzung dazu, ist, dass du eine Bescheinigung mitbringst, die besagt, dass bei dir eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt. Was genau das ist, fragst du? Naja, das ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Und medizinisch ist die Definition bestenfalls unscharf. Wo bekommst du so eine her? Na vielleicht aus einer Hausarztpraxis. Oder von einem Facharzt. Oder einer Psychologin. Allerdings gibt es Standesämter, die diese Anträge quasi immer ablehnen, egal, was für eine Bescheinigung zu mitbringst.
ich könnte mir so einen gestapelten Quatsch nicht mal ausdenken, wenn ich dafür bezahlt werden würde, das ist leider nicht mehr und nicht weniger als der Status Quo in diesem Staat.
Liebe Grüße
Xenia