Kummerkastenantwort 4.843: Kann ich meinen Zweitnamen streichen lassen?
Huhu, momentan habe ich einen Unisex vornamen, da ich aber vor 2000 geboren wurde hab ich noch einen eindeutig Geschlechter spezifischen männlich 2. Namen. Welcher in der Kindheit oft zum hänseln benutzt wurde.
Ich würde von mir sagen das ich mich als genderfluid mit tendenzen zu weiblich identifiziere. Mein coming out wollte ich eig mit dem in kraft-tretten des SBGG s machen, was aber in meinem Umfeld ein bisschen schwierig ist.
Deswegen wollte ich für mich ersmal wissen ob es möglich ist zumindens den eindeutig männlichen 2. vornamen vom personal ausweis zu streichen? und ich den alten unisex vorname behalten kann? Das ich zumindest offiziell ersmal den männlichen namen los bin.
Huhu,
erstmal vorweg der Hinweis: Wir sind keine Jurist*innen o.ä., und selbst im Team hier gibt es dazu sicherlich verschiedene Meinungen. Daher hier nur meine Meinung, die nicht unbedingt der Realität entsprechen muss.
In Deutschland ist die Änderung deiner Vornamen grundsätzlich nur in Ausnahmefällen möglich. Und dazu zählen leider auch zweite Vornamen. Eine solche Ausnahme wird das SBGG sein. Wenn du mit dem SBGG deinen Geschlechtseintrag änderst, kannst du da dann auch deinen Vornamen ändern. Und diese Änderung kann z.B. auch sein, nur den zweiten Vornamen zu streichen oder zu ändern.
Ansonsten kannst du leider nur die Reihenfolge der Vornamen einfach ändern, oder mit einem anderen trifftigen Grund. Grundsätzlich kannst du immer mal versuchen, bei deinem zuständigen Standesamt diesbezüglich nachzufragen, aber ich würde mir da ehrlich gesagt keine große Hoffnung machen.
Somit bleibt also das SBGG im November.
Liebe Grüße,
aurora