Verschlagwortet: Selbstbestimmungsgesetz

Bundestag: Queerpolitischer Doppelpack eingetütet

Bundestag: Queerpolitischer Doppelpack eingetütet

Heute, am 12. April, hat der Bundestag in gleich zwei verabschiedeten Gesetzen queerpolitisch Weichen gestellt.

Das Selbstbestimmungsgesetz in Bezug auf den Geschlechtseintrag und das Gesetz zur Änderung des Ehenamens und Geburtsnamensrechts sind beide angenommen worden.

Wir fassen die Änderungen zusammen und erklären, wann was davon in Kraft treten wird.

Was ist das für 1 große Sammlung nichts?

Übers Wochenende ist der Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz öffentlich geworden. Wir haben schon einen Post dazu, was da tatsächlich drin steht und etwas bedeutet.

In diesem Teil geht es einerseits um Dinge, die da drin stehen und nichts bedeuten und andererseits um Dinge, die nicht drinstehen, aber zu einer würdigen Reform eigentlich dazugehören müssten.

Foto einer Progress-Pride-Flag vor dem Deutschen Bundestag. Text oben: "Was geht, Berlin?", Text unten: "Was ist das für 1 Entwurf? Der Ampel-Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz ist da. Wir sind nicht impressed."

Was ist das für 1 Entwurf?

Und dann ist übers Wochenende der Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz öffentlich geworden. Die federführenden Ministerien für Familie und Justiz sind soweit fertig und fragen die übrigen Bundesministerien nach Rückmeldung. Wenn das eingearbeitet ist, geht der Entwurf an Fachverbände und den Bundesrat weiter, deren Rückmeldung ebenso noch eingearbeitet wird, bevor das ganze dann für drei Lesungen und Ausschussarbeit im Bundestag eingebracht wird.

Wir sind also noch in einem sehr frühen Punkt im Gesetzgebungsprozess. Dinge können sich noch ändern. Nichts ist in Stein gemeißelt, und das ist ziemlich gut so, weil sich einiges noch ändern muss.