Kummerkastenantwort 6.026 – Wie muss ich mich für die Namensänderung nach SBGG beraten lassen?

Hey,



bei wem muss man sich beraten lassen und wie lange, wenn man seinen Geschlechtseintrag ändern lassen möchte? Geht da auch der Schulpsychologe der ehemaligen Schule, wenn man mit ihm über das Thema Transidentität gesprochen hat?



LG

Heyyo,

wenn du deinen Namen und Geschlechtseintrag mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ändern lassen möchtest und unter 18 bist, musst du versichern, dass du beraten worden bist. Diese Beratung kann, wie du gesagt hast, auch von deinem Schulpsychologen gemacht werden – sonst geht das auch bei queere Beratungsstellen, anderen Einrichtungen der Jugendhilfe oder Psychotherapeut*innen. Kleiner Hinweis dazu: du musst zwar versichern, dass du beraten worden bist, aber du musst keinen Nachweis in Form eines Beratungsscheins bringen und das Standesamt darf da auch nicht nachforschen 🙂


Queere Grüße, Kay

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