Kummerkastenantwort 5.050: Wie ist das mit der Beratung für das SBGG bei Minderjährigen?
heyyy ich schreibe schon wieder mal (sorry für so viele Nachrichten) mit einer Frage zum SBGG.
Und zwar bin ich 16 und muss darum bestätigen, dass ich beraten worden bin. Ich habe da auch mit meiner Therapeutin drüber gesprochen und wir sind uns beide unsicher, worüber man da beraten werden muss und von wem. Sie hat gesagt, sie könnte sagen, dass sie mich beraten hat, falls irgendwer fragt (weil ich das ja eh nur rechtlich brauche und nicht, weil ich mir irgendwie unsicher bin, ob ich wirklich trans* bin – was ist der Sinn dieser Beratung??)
Jetzt ist die Frage, ob sie dafür überhaupt berechtigt ist, denn sie ist nicht auf trans* Personen spezialisiert oder so … also, glaubt/wisst ihr, ob das reicht? oder muss ich da zu irgendeiner “offiziellen Stelle”. Und wenn letzteres der Fall ist: wo kann ich da hingehen, weil im Gesetz stand irgendwie nichts konkretes.
ganz lieben Dank schonmal für eure Antwort und die ganze Arbeit, die ihr euch so insgesamt macht!!!
Jamie
Hallo Jamie,
das Gesetz legt nicht fest, was in der Beratung vorkommen muss oder in welcher Form die zu erfolgen hat. Psycholog*innen werden ausdrücklich im Gesetz als Personen benannt, die eine Beratung dazu durchführen können. Das sollte also gar kein Problem sein.
Liebe Grüße
Xenia