Kummerkastenantwort 5.262: Was passiert, wenn ich ‚divers‘ als Personenstand habe?

Hallo, ich möchte vielleicht meinen Geschlechtseintrag auf divers ändern (und meine Vornamen dann mit), das geht ja einfacher nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz.

Ich habe aber ein bisschen Angst, dass das politisch gefährlicher wäre, so ganz offiziell queer zu sein, falls das mal nicht mehr so akzeptiert ist je nach Ausgang von Wahlen und neuen Gesetzen. Auch wenn ich gedacht hab, falls es doch schlimm würde kann eins vielleicht noch zurück ändern?

Und ich weiß gar nicht, wie das praktisch geregelt wäre, im Krankenhaus zum Beispiel oder beim Toilette verwenden. Darf man sich dann aussuchen, was individuell am besten passt, oder dürfen andere entscheiden was sie für einen richtig finden oder was organisatorisch praktischer ist, quasi als „divers heißt egal“?

Hat das schon jemand geändert, und wie war das so?

Moin,

in einem Krankenhaus, oder wenn du auf ein öffentlichen Klo gehst, oder bei ungefähr allen anderen Sachen auch, die gesellschaftlich an Geschlecht gebunden sind, gibts kein Gesetz, das eine Kopplung aus Geschlechtseintrag im Pass und deinen Rechten vorsieht. In anderen Worten: Du kannst mit jedem rechtlichen Personenstand jedes Klo benutzen.

Dein Geschlechtseintrag ist eine Sache zwischen dir und dem Staat, der er als wichtig und sinnvoll und notwendig erachtet, das Geschlecht als Information zu allen Personen zu erfassen, obwohl es nur sehr wenige bis keine Auswirkungen hat. (Auch) das führte dazu, dass in der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes das Geschlecht und damit der Geschlechtseintrag von Personen ein Ausdruck der individuellen Identität ist, als solches grundrechtlich besonders geschützt und prinzipiell dem Zugriff und der Bevormundung durch den Staat entzogen ist.

Im Inland spielt der Geschlechtseintrag im alltäglichen Tun kaum eine Rolle. Wenn du öfter im Ausland bist, ist es relevanter, weil es Staaten gibt, die offen rechtlich gegen Personen, die laut Pass nicht männlich oder weiblich sind diskriminieren, Einreisen verweigern oder kriminalisieren. Im deutschen Passgesetz ist aber festgelegt, dass diejenigen, die keinen oder „divers“ als Geschelchtseintrag haben, einen Pass haben können, wo sie als männlich oder weiblich geführt werden.

Liebe Grüße
Xenia

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