Kummerkastenantwort 5.473: Soll ich meinen Personenstand ändern, wenn ich noch nicht passe?

Liebes Team,



und zwar bin ich, 24 Jahre alt (AMAB), mir seit ca zwei Jahren im großen und ganzen klar, dass ich trans bzw eine Frau bin. Ich bin jedoch bei allen noch Pre-Transition, heißt ich passe in der Öffentlichkeit noch nicht.



Nun würde ich aber trotzdem gerne meinen Personenstand ändern, da mich die Anrede von „Herr“ einfach wahnsinnig macht. Da stellt Sich aber die Frage:



Soll ich wirklich eine Änderung nach dem SBGG durchführen, wenn ich nicht mal passe? Ich mein, das wird doch dann viel weirder wenn Menschen draußen z.b. in Ämtern mich mit Frau ansprechen, obwohl ich noch äußerlich und auch mit der Stimme männlich bin… Die würden eher denken, ich veräppel die oder ich mach das aus Missbrauchsgründen (Ich erinnere dabei an den Vater, den Tessa im BT bekommt, weil sie nicht ganz passt)… Wäre es nicht sinnvoller zu warten, bis ich vlt eine femininer stimme hab oder meinen Bartschatten weg habe? Anderseits will ich iwie auch nicht warten! Es ist einfach ein Dilemma!!! 😭



Danke euch! 🙂

Hallo,

du ziehst hier eine Verbindung, die ich gar nicht notwendigerweise ziehen würde. Die zwischen Anrede und Personenstandsänderung. Du kannst Leuten in der Theorie einfach sagen, dass du eine Frau bist. Meistens zeigt man im Alltag keinen Ausweis. Leute verwenden aus allen möglichen Gründen im Alltag auch Namen, die nicht auf ihrem Ausweis stehen. Solange du nicht grade mit Ämtern oder Banken zu tun hast, ist das in der Regel wirklich gar kein Stress. Wenn der Gedanke an ein SBGG-Verfahren für dich grade verfrüht wirkt, kannst du also schlicht hergehen und das einfach erstmal nicht machen und Leuten dennoch sagen, dass du eine Frau bist und so die passende Anrede bekommen.

Liebe Grüße
Xenia

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Eine Antwort

  1. Jenna sagt:

    Und es gibt ja trotz SBGG noch den dgti-Ergänzugsausweis, der Dinge im Alltag mit Ämtern oder Ärzt*innen erleichtern kann, als niedrigschwelligere Möglichkeit.
    https://dgti.org/2024/12/04/dgti-ergaenzungsausweis-trotz-sbgg/

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