Kummerkastenantwort 5.591: Wie ist das mit der Kostenübernahme für HRT aktuell?
Liebes Team,
ich habe gerade so ziemlich viel Angst:
Mitte Dezember wurde laut Reddt ein Urteil des BSG zur Kryokonservierung für Trans* veröffentlicht (Aktenzeichen B 1 KR 28/23 R).
In diesem schreibt das BSG nun, dass die KKen keine HRT bezahlen dürfen, bis der G-BA eine Richtlinie zu Trans* erlässt. Dachte das galt nur für OPs wegen dem Urteil von 2023…
Was mache ich nun? Ich möchte unbedingt eine HRT anfangen nächstes Jahr und falle daher auch nicht in einen Vertrauensschutz…
Wie soll ich das jetzt machen, ohne alles selbst zu bezahlen (ich bin pleite…)?
Hej,
das BSG trifft Einzelfallentscheidungen. Niemand hat – zu meiner Kenntnis – irgendwas am Verfahren, an Richtlinien, an irgendwas geändert, das was am üblichen Ablauf von: Indikation aus der Psychologie, Abklärung in der Endokrinologie und Verordnung von HRT auf Basis von einer Diagnose von F64.0 nach ICD-10 geändert hätte.
Es gilt die ungeschriebene Regel: nicht fragen, machen. Wenn du deine Krankenkasse fragst, kann sie nein sagen, wenn dein Endo dir ein Rezept gibt, dann nicht.
Das ist alles ärgerlich und nervig und stressig und verunsichernd und das sollte es nicht sein.
Liebe Grüße
Xenia