Kummerkastenantwort 6205 – Welche rechtlichen Anforderungen gibt es, um auf der Arbeit meinen Namen zu ändern?

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Namensänderung auf Arbeit.



Ich bin nicht binär (trans*maskulin) werde jedoch überwiegend weiblich gelesen (FTM). Ich arbeite in Sachsen Anhalt bei einem Bildungsträger in einem ESF Projekt mit vielen Vorgaben. Gerne möchte ich dort meinen Namen auf meinem Namensschild und gerne in meiner Mailsignatur und Mailadresse ändern. Mir wurde gesagt, das ich dafür meinen Perso Namen ändern muss.

Für die Änderung auf dem Namensschild muss die übergeordnete Verwaltung gefragt werden.

Gibt es dafür eine rechtliche Regelung?

Ist es wirklich so, dass ich für diese Änderungen meinen Perso Namen ändern lassen muss?

In anderen Kontexten (wie z.B. Praxissemester) konnte ich meine Mailsignatur und Mailadresse ändern lassen.

Kann auch sein, dass es Unternehmen abhängig ist.



Habt ihr Tipps (auch wie es rechtlich ist)?



Danke

Hej,

rein rechtlich gibts da keinerlei Verbot, das nach deinen Wünschen anzupassen. Leute können Namen führen, wie sie wollen, solange sie sich nicht gerade Behörden oder der Polizei gegenüber ausweisen müssen. Es gibt aber auch keine Pflicht, wonach Arbeitgebende das tun müssten. Insofern ist das bisschen schwierig, wenn sich da wer quer stellt. Also in der Theorie kannst du immer hergehen und nach der konkreten Rechtsgrundlage fragen, da kommt öfter auch nichts hilfreiches bei raus. Versuchen kannst du das auf jeden Fall. Denn: da müsste deinem Arbeitgeber auffallen, dass da keine ist.

Liebe Grüße
Xenia

Für dich vielleicht ebenfalls interessant …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.