Kummerkastenantwort 769 – kann ich meinen Vornamen ändern?
Hallo ihr lieben
Ich bin seit letzten Jahr Winter oder so lesbisch. Ich habe dann auch mehr Einblicke in die Lgbt Szene . Dann fing ich mein Geschlecht zu hinter fragen. Ob ich ein Mädchen. Junge oder Tomboy. Aber ich bin nix von den drei Geschlechter. Ich bin Non Binary oder besser gesagt bigender, weil ich mal Junge und Mädchen bin. Im Moment geht es wieder Richtung Junge. Ist ist abwechseln. Ich fühle mich selber nicht als Junge und Mädchen. Deshalb habe ich mir ein neutralen Name entschieden Luca. Ist es vielleicht Möglich das ich mein Name umschreiben kann vielleicht in Diversen oder so. Da ich darunter zähle
Vielen lieben Dank für die Antwort 😘❤️
Hallo Luca,
in Deutschland ist es nicht vorgesehen, dass Menschen ihren Vornamen ändern. Relevant gibt es aktuell drei Ausnahmeregelungen.
- Das Standesamt kann, wenn du belegen kannst, dass dein Name dich über Gebühr belastet, zum Beispiel, weil er lächerlich klingt, den Namen ändern lassen. Das klappt nur super selten und du hast im Wesentlichen keinen Anspruch auf eine Änderung, da es letztlich im Ermessen des Standesamtes liegt.
- Ebenfalls im Standesamt kannst du deinen Vornamen und Personenstand ändern, wenn du eine Bescheinigung mitbringst, die von einem*r Ärzt*in stammt, und bescheinigt, dass bei dir eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt. Was das genau heißt? Hm, die Gesetzesbegründung ist nicht sonderlich ergiebig, es gibt wenig spezifische Rechtssprechung dazu. Im Wesentlichen brauchst du etwas Glück, so eine Bescheinigung zu bekommen. Das Standesamt selbst ist dann kein Hindernis.
- Das Transsexuellengesetz. So ziemlich das mülligste Stück Gesetz in diesem Land. Du stellst da einen Antrag beim Amtsgericht, das lässt dann zwei psychologische Gutachten erstellen, aus denen hervorgeht, dass du wirklich trans bist. Die Gutachten und das Gerichtsverfahren musst du selbst bezahlen. Wenn sich das Gericht den Gutachten anschließt, kannst du deinen Geschlechtseintrag und deinen Vornamen dann ändern lassen. Es ist aber nicht klar, ob du über TSG einen anderen Geschlechtseintrag als männlich oder weiblich bekommen kannst. Der Bundesgerichtshof hat das in einem Urteil “behauptet”, aber das Gesetz gibt das im Wortlaut nicht her.
Hier findest du ein paar mehr Informationen.
So, das ist die Ausgangslage, alles, was ich noch dazu sagen kann, ist: Viel Erfolg!
Xenia