Kummerkastenantwort 623: Kann man als nichtbinäre Person in Deutschland seinen Namen deswegen ändern?
Kann man als nichtbinäre Person in Deutschland seinen Namen deswegen ändern?
Hallo,
Die kurze Antwort ist: ja.
Die ausführliche ist, wir sind ja in Deutschland: es ist kompliziert.
Alle können ihren Namen ändern, wenn sie nachweisen können, dass der alte Name für sie belastend ist, uneindeutig oder zu Verwechslungen einlädt. Wie geht das genau? Nun, das ist im Ermessen von Amt und Gerichten.
Weiterhin: Wer eine Bescheinigung vorlegen kann, dass eine “Variante der Geschlechtsentwicklung” vorliegt, kann Geschlechtseintrag und Vornamen auf dem Standesamt ändern lassen. Wer so eine Bescheinigung bekommen kann? Nun, das ist unklar. Wer sie ausstellen darf übrigens auch. Toll gemacht, Deutschland.
Und dann gibt es noch das Müllfeuer, das sich Transsexuellengesetz nennt. Mehrere Tausend Euro Kosten und ein Gerichtsverfahren ermöglich auch die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag.
Nicht-binäre Personen können prinzipiell alles davon probieren. Viel Erfolg!
Liebe Grüße
Xenia