Kummerkastenantwort 1.247: Kann ich meinen Geschlechtseintrag ändern ohne meinen Vornamen zu ändern?

Hallo,
Erst mal will ich euch sagen was für tolle Arbeit ihr hier leistet. Durch euch ist mir klar geworden, dass ich nichtbinär bin und bin auch sehr glücklich damit.
Zu meiner Frage:
Kann ich meinen Geschlechtseintrag zu divers ändern ohne meinen Vornamen (ziemlich weiblich) ändern zu müssen? Weil eigentlich gefällt der mir.
Liebe Grüße

Hallo,

ja. Das geht in Deutschland auf zwei Varianten.

Die beiden Verfahren sind über das TSG, da die sogenannte “kleine Lösung”, oder das Personenstandsgesetz 45b zu gehen. In beiden Fällen brauchst du bestimmte Nachweise. Das sind im TSG 2 psychologische Gutachten und im Personenstandsgesetz einen Nachweis über eine “Variante der Geschlechtsentwicklung”. Die kürzeste Fassung über beides ist, dass die vollkommener Unfug und für rein amtliche Änderungen eigentlich komplett unnötig sind. Beides erlaubt dir im Endeffekt aber deinen Geschlechtseintrag zu ändern. Dem Wortlaut des TSG nach darfst du dann nur von männlich zu weiblich oder umgekehrt wechseln. Allenfalls ist der Bundesgerichtshof der Ansicht, dass das auch für alle anderen Kombination möglich sei. Im Personenstandsgesetz sind von vornherein alle Optionen (männlich, weiblich, divers und kein Eintrag) die es in Deutschland bisher gibt, vorgesehen.

Falls du jetzt einerseits denkst “scheiße, ist das kompliziert” – geb ich dir Recht. Das sind beides Bürokratiemonster, die dringend mal wer zähmen müsste. Falls du andererseits denkst “was ist denn das für ein Mumpitz?” – geb ich dir auch Recht. Die bestehende Rechtslage hier ist insgesamt ein ganz schlechter Witz.

Liebe Grüße
Xenia

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