Kummerkastenantwort 932: Wird mir wirklich mein Geschlecht aberkannt, wenn ich ein Kind bekomme?

Hallo,
ich bin mir zwar noch nicht ganz sicher Trans* zu sein, aber ich habe mich über die Vornamens- und Personenstandsänderung informiert. Dass bei einer Eheschließung die Entscheidung unwirksam gemacht wird, wurde ja zum Glück schon abgeschafft.
Wird die Entscheidung wirklich unwirksam gemacht, wenn nach 300 Tagen ein Kind des Antragstellers geboren wird, oder habe ich mich da verlesen? Und gilt das auch für Adoptivkinder?
Anonym

Hallo Anonym!

Erstmal vorweg: Wir sind keine Rechtberatung, d.h. du kannst dich nicht darauf verlassen, dass das alles stimmt, was ich hier so erzähle.

Es geht in diesem Fall jetzt um das Transsexuellengesetz, nicht um §45b Personenstandsgesetz.

Über das Transsexuellengesetz kann eine trans Person entweder nur ihren Namen oder ihren Personenstand oder sowohl ihren Namen als auch ihren Personenstand ändern. In den ersten 300 Tagen nach einer Änderung des Vornamens (ohne Änderung des Personenstandes)  im Rahmen des Transsexuellengesetz kann eine trans Person ohne rechtliche Konsequenzen ein Kind gebären oder zeugendes Elternteil eines Kinds werden. Die 300-Tage-Regel bezieht sich auf die ungefähre Länge einer Schwangerschaft.

Wenn allerdings eine Person mehr als 300 Tage nach der Änderung des Vornamens (ohne Änderung des Personenstandes) im Rahmen des TSG ein Kind gebiert oder zeugt, wird die Änderung des Vornamens hinfällig. Der Gesetzgeber geht in diesem Fall davon aus, dass die entsprechende Person sich doch dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht zugehörig fühlt. Bei einer Änderung des Personenstandes und des Vornamens gilt das nicht. Diese Rückänderung des Vornamens kann aus schwerwiegenden Gründen wieder zurückgenommen werden – das ist aber wieder ein rechtlicherr Vorgang, der Zeit und Nerven kostet.

Zusätzlich werden trans Eltern in die Geburtsurkunden ihrer Kinder mit dem falschen Geschlecht und dem Deadname eingetragen – ein gebärender trans Mann gilt also laut Geburtsurkunde als „Mutter“ eines Kindes. Zeugende Trans Frauen werden analog auch nicht als Mütter in die Geburtsurkunden ihrer Kinder eingetragen, sondern als Väter misgendert.

Tut mir leid, das sind leider echt schlechte Aussichten. Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen.

Liebe Grüße,

Annika

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