Kummerkastenantwort 2.374: Welche Schwierigkeiten kommen auf mich zu, wenn ich einen “divers” Personenstand haben will?
Hallo,
Ich identifiziere mich als nicht-binär, benutze im Deutschen jesoch stets Sie/ihr als Pronomen, weil ich es so leichter finde und ich mich nicht ständig erklären muss. Tatsächlich sehe ich mich eher zwischen they/them und she/her und benutze im Englischen daher beides.
Ich möchte meinen Vornamen nun zu einem Geschlechtsneutralen Namen ändern lassen, ohne vor das TSG zu müssen und habe gesehen, dass es die Möglichkeit gibt es über das PStG (Personenstandsgesetz) §45b durchzuführen, jedoch muss man dann gleichermaßen sein Personenstand ändern lassen.
Aus dem oben genannten Grund ist es mir jedoch nicht äußerst wichtig diesen ebenfalls ändern zu lassen. Ich wollte wissen, ob es auch später Scheierigkeiten im Berufsleben geben könnte, wenn ich mich als Divers eintragen lasse.
Liebe Grüße
Phoenix
Hallo Phoenix,
für 45b gilt, dass du theoretisch beliebig viele Verfahren anstoßen kannst. Das bedeutet, dass du theoretisch hergehen kannst, ein Verfahren anstoßen, wo du nur den Geschlechtseintrag irgendwie änderst. Dann sofort ein zweites, wo du ihn zurück-änderst und deinen Vornamen zusätzlich änderst. Damit hast du einen Pfad wie du mit 45b nur deinen Vornamen ändern kannst. Viele Ämter erlauben daher auch direkt nur die Änderung des Vornamens ohne diesen Umweg über einen zweiten Antrag.
Falls du also unsicher bist, wie Dinge ohne Geschlechtseintrag oder mit “divers”-Eintrag wären: Du kannst du mit 45b das auch komplett umschiffen.
Im Berufsleben ist das ziemlich unproblematisch. Wieso? Weil in den meisten Fällen Menschen deinen Reisepass oder deine Geburtsurkunde nicht in die Hände bekommen – und somit deinen Geschlechtseintrag auch nicht. Solange du das also nicht direkt erzählst, weiß im Zweifel auch niemand, was du für einen Geschlechtseintrag hast. Das eine ganz einfache Sache. Und im Unterschied zu deinem Geschlecht oder zu deiner sexuellen Orientierung, wo ein Tipp a la “nicht drüber reden und dann auch keinen Ärger haben” eher mäßig ist, halt ich das beim amtlichen Eintrag, der sowieso komplett albern ist, durchaus für legitim.
Liebe Grüße
Xenia