Kummerkastenantwort 4.511: Wie funktioniert das mit dem PStG für nichtbinäre Menschen?

Hallo,

Ich bin Janne und nichtbinär. Gerne würde ich endlich meinen Deadname und meinen Geschlechtseintrag auf „neutral “ bzw divers“ ändern. Allerdings will ich keine Hormontherapie, sondern wie gesagt nur die Vornamens und Geschlechtsänderung auf Divers.

Kann ich über das Personenstandsgesetz gehen? Habe da verschiedene Antworten gelesen von geht, bis geht nicht. Oder muss ich den langwidrigen und entwürdigten Weg über das TSG gehen? Leider lässt das Selbstbestimmungsgesetz auf sich warten, aber ich muss es endlich tun und kann nicht warten.

Wie findet man am besten eine*n Psycholog*in die gegen über nichtbinären Menschen aufgeschlossen ist?

Hallo Janne,

das mit dem PStG ist so eine Sache, während das viel gebracht hat, hat es jedenfalls keine Rechtssicherheit gebracht. Im Prinzip gibts zwei Voraussetzungen: (a) das Standesamt, das deine Geburtsurkunde im Geburtenregister hat, lehnt die Anträge nach 45b nicht kategorisch ab und (b) du hast ein ärztliches Schreiben, das belegt, dass bei dir eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt.

Und ja, das ist so albern, wie es klingt. Manche Städte weisen ihre Standesbeamten an, dass sie prüfen sollen, dass antragsstellende Personen auf keinen Fall trans sind. Was einerseits der Gesetzestext nicht hergibt und andererseits auch ganz sicher nicht in der Qualifikation von Standesbeamten liegt. Ich würde dir sehr gerne sagen „tu diese drei Dinge, füll dieses Formular aus, schick es ab und Dinge sind erledigt“, aber das ist nicht die Welt in der wir leben. So kann ich nur sagen: viel Glück.

Ob ein*e Psychologin zu dir passt, wird sich in der Regel immer erst mit den ersten Terminen zeigen. Gute Chancen, dass du aufgeschlossene Personen findest, hast du zum Beispiel bei queermed, gynformation oder translist.

Viel Erfolg
Xenia

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