Kummerkastenantwort 3.079: Darf die Krankenkasse sich trotz Personenstandsänderung weigern, meine Mastek zu zahlen?
Hallo,
ich habe jetzt seit einem Jahr meine Namens und Personenstandsänderung durch (ftm). Darf die Krankenkasse mir trotzdem verweigern die Mastektomie zu zahlen?
Hallo,
Das ist leider eine sehr schwierige Frage. „Dürfen“ tun die das eigentlich generell nicht, sie tuns aber trotzdem. Die Krankenkasse (bzw der med. Dienst der Krankenkassen (MDK)) prüft vor der Kostenübernahme zwei Dinge, nämlich ob du aufgeklärt wurdest, und ob ein Leidensdruck besteht, der nicht durch andere Methoden behoben werden kann. Dafür ist dein Personenstand erstmal unerheblich. Wichtiger ist das Indikationsschreiben von deiner*m Therapeut*in.
In der Regel wirkt sich eine abgeschlossene Vornamens- und Personenstandsänderung (VÄPÄ) aber positiv auf die Genehmigungstendenz des MDK aus. Du kannst außerdem die Gutachten, die für die VÄPÄ durch geführt wurden, dem Antrag beilegen
Bei transbuddies findest du mehr Infos und Hilfe bei der Antragstellung
Viel Glück!
Elias