Kummerkastenantwort 6710 – Wie ist das nach der Namensänderung mit alten Dokumenten, die nicht geändert werden (können)?
Hallo liebes Kummerkasten-Team,
ich (20) habe mich vor einiger Zeit als nichtbinär geoutet und stehe jetzt kurz vor der Änderung von Vorname und Geschlechtseintrag mit dem neuen SBGG. Ich habe mich gefragt, wie das mit Dokumenten ist, auf denen noch mein alter Name steht. So Dinge, die ich selber mit neuem Namen beantragen kann, wie Abschlusszeugnis und so, werde ich natürlich ändern (habe mir schon eure tolle Checkliste ausgedruckt), aber ich habe mich zum Beispiel gefragt, wie das mit Erbschaftsangelegenheiten ist, da ich z.B. vor meinen Großeltern nicht geoutet bin und dementsprechend schlecht sagen kann, dass sie doch bitte meinen neuen Namen in ihr Testament schreiben sollen. Ist jetzt vielleicht eine merkwürdige Sache, über die ich da nachdenke, und ja auch hoffentlich nicht allzu bald relevant, aber trotzdem…
Vielen Dank schonmal und vielen Dank im Generellen für eure tolle Arbeit!
Hallo!
Wir sind nicht rechtlich ausgebildet und können dir deshalb keine rechtssichere Auskunft dazu geben. Ich kann mir vorstellen, dass das vielleicht kein Problem darstellt, solange du eine Möglichkeit hast, glaubhaft zu machen, dass du dieselbe Person bist, die in dem Testament erwähnt wird, ich weiß es aber nicht. Bitte lass dich da von einer qualifizierten Person rechtlich beraten!
Viele Grüße
Hannah


