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Urteil vom Bundessozialgericht: Vorläufig keine Transitionsleistungen für nicht-binäre Personen als Kassenleistung

Das Bundessozialgericht hat am 15. März die schriftliche Begründung zur Ablehnung der Revision einer nicht-binären Person, die auf Kostenübernahme für eine Mastektomie geklagt hatte, zurückgewiesen. Damit bleibt das Urteil der Vorinstanz in Kraft, wonach die Krankenkasse nicht zur Kostenübernahme verpflichtet ist.

ein Muster aus vielen rosa Briefumschlägen - die Hälfte davon verschlossen, aus der anderen Hälfte ragt ein Brief heraus

Kummerkastenantwort 3.994: Ich habe Fragen zu GaOps

Hab euch zufällig gefunden…. Mich interessiert brennend Kann mann aus den hodensack eine vagina machen und ob man sein penis behalten kann…und dieser weiter normal aktiv bleibt (Alles ohne hormonelle Therapie Hallo, penile-preserving vaginoplasty...