Zugewiesenes Geschlecht
Auch: Hebammengeschlecht.
Das zugewiesene Geschlecht beschreibt den Geschlechtseintrag auf der Geburtsurkunde eines Kindes, der bei der Geburt aufgrund von Genitalien zugewiesen wird.
Es kann aber auch das Geschlecht bezeichnen, zu dem eine inter* Person mithilfe von Genitaloperationen zwanghaft zugewiesen wurde.
In Deutschland gibt es mittlerweile vier gültige juristische Geschlechtseinträge: männlich, weiblich, divers und den offenen Personenstand (bei dem nichts eingetragen wird).