Versachlichung Teil 2: Geschlecht behaupten
Sarah setzt sich zusammen mit ihrer Frau bei den Grünen für das Selbstbestimmungsgesetz ein. Dafür hat sie sich viel mit dem Gesetzentwurf und den transfeindlichen Gegenargumenten beschäftigt. Dass die häufigsten Einwände und Gegenargumente jeglicher Fakten entbehren zeigt sie in dieser Reihe. Für Feedback und Kommentare könnt ihr sie unter sarah@queer-lexikon.net erreichen.
Die Situation für trans Personen hat sich in den letzten Jahren stark verbessert, auch wenn „stark verbessert“ immer noch größtenteils sehr schlecht ist. Trans Personen finden auch durch soziale Medien, mehr Gehör. Leider gilt das auch für Transfeind*innen. Die Gesetzentwürfe zu einem Selbstbestimmungsgesetz von der FDP und den GRÜNE, die enorme Verbesserungen bringen würden, rufen jede Menge Transfeind*innen auf den Plan, die diese Gesetze verhindern wollen. Diese geben vor, für den Schutz von Frauen und Kindern zu kämpfen, aber in Wirklichkeit sind sie nur von Hass auf trans Personen getrieben. Zum Glück sind sie nicht besonders kreativ und bringen immer wieder die gleichen Argumente. Die Häufigsten werden hier aufgeführt und mit Studien, Zahlen und Fakten widerlegt. Und das in der Sachlichkeit, deren Fehlen trans Personen immer vorgeworfen wird, die Transfeinde bisher aber noch nicht vorzuweisen geschafft haben. Die meisten Argumente beziehen sich auf die Entwürfe zum Selbstbestimmungsgesetz, das allerdings 2021 im Bundestag abgelehnt wurde, ergänzend dazu gibt es noch ein paar, die vor allem von TERFs (Trans Exclusionairy Radical Feminists) häufig gebracht werden.
Heute für Teil zwei geht es um folgende These: Männer können einfach behaupten, sie seien Frauen und in Frauenräume wie Toiletten und Umkleiden eindringen
ich bin „Frau“ – ich darf das
Trans Frauen sind keine Männer, die behaupten sie seien Frauen, sondern Frauen. In einer Studie berichteten 47 % der trans Personen, dass sie schon einmal sexueller Belästigung ausgesetzt waren (mehr dazu). Schutzräume sind also für trans Frauen genauso wichtig wie für cis Frauen. Das Selbstbestimmungsgesetz ändert daran auch nichts, da bereits jetzt jede*r auf die Toilette, oder in die Umkleide gehen darf, die sie*er benutzen möchte. Die Realität sieht aber meist so aus, dass trans Personen öffentliche Toiletten meiden. In einer Studie gaben 59 % der trans Personen an, dass sie im letzten Jahr vermieden haben, eine öffentliche Toilette zu benutzen. 32 % gaben an, dass sie aus diesem Grund weniger gegessen und getrunken haben, bei 9 % führte dies zu medizinischen Problemen wie einer Blasenentzündung oder Nierenproblemen.
Wenn Männer missbräuchlich in diese Räume eindringen möchten, müssen sie auch nicht den Weg über das Selbstbestimmungsgesetz (oder das noch bestehende TSG) gehen, bei dem sie mindestens ein Jahr lang einen falschen Namen in ihrem Ausweis stehen hätten und sich somit möglicher Diskriminierung aussetzen würden.
Viel einfacher wäre es für sie, einen Wischmopp oder Werkzeug in die Hand zu nehmen, da niemand zweimal über die Reinigungskraft oder die Person, die die Glühbirnen wechselt, nachdenkt. Außerdem bleiben die Gesetze gegen sexuelle Belästigung bestehen. Eine Person, egal welchen Geschlechts, egal ob cis oder trans, die eine andere Person sexuell belästigt, kann immer noch des Raumes verwiesen und juristisch belangt werden. Das Selbstbestimmungsgesetz ändert hier überhaupt nichts. Wer sich von Gesetzen gegen Vergewaltigung und sexuelle Belästigung nicht abhalten lässt, wird sich auch von einem Schild an der Tür nicht abhalten lassen. Wer wirklich Frauen schützen will, setzt sich dafür ein, dass Gesetze gegen sexuelle Belästigung verbessert und tatsächlich durchgesetzt werden.