Kummerkastenantwort 2.615: Welche Nachteile hätte eine Diagnose von Geschlechtsdysphorie?

Hi, ich identifizieren mich seit etwa einem Jahr als nicht-binär und empfinde vor allem wegen meinem Körper teilweise starke Dysphorie. Ich überlege zur Zeit einem Psychologen von meinen Problemen zu erzählen, um in Zukunft die Möglichkeit auf eine op zu haben. Ich habe allerdings Bedenken, ob eine Diagnose nicht auch Nachteile für mich haben könnte (z.B. bei anderen Ärzten, die dann meine Krankenakte sehen oder auch in anderen Bereichen).

Könnt ihr mir da weiter helfen?

Hey,

eine Begleittherapie könnte eine gute Möglichkeit sein, Dysphorie zu thematisieren.

Geschlechterinkongruenz ist nach dem DSM-5 Klassifikationssystem für psychische Störungen, das von der American Psychiatric Association herausgegeben wird, keine psychische Störung. Daher ist es weniger wahrscheinlich, dass du die Diagnose der psychischen Störung in deiner Gesundheitsakte findest und deshalb stigmatisiert behandelt wirst.

Das Krankheitenkatalog ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation (WHO), welches dieses Jahr in Kraft getreten ist, ordnet trans* Personen nicht länger als Menschen mit „Störungen der Geschlechtsidentität“ ein. Stattdessen findet sich im neuen Abschnitt „Conditions related to sexual health“ (auf Deutsch etwa: mit der sexuellen Gesundheit zusammenhängende Umstände) die Diagnose „Gender incongruence“. Bis 2022 gilt allerdings noch der ICD-10 Katalog, der seit 1990 stigmatisierende Diagnose „Transsexualismus“ beinhaltet.

Eine Diagnose der Geschlechtsdysphorie wird dir wahrscheinlich helfen, Zugang zu Behandlungen wie Hormonen oder Operationen im Zusammenhang mit deiner Identität über deine Krankenkasse zu erhalten.

Nach wie vor wirst du bei ärztlichen Angelegenheiten wahrscheinlich gebeten, in Formularen „weiblich“ oder „männlich“ auszuwählen. Das ist ein grundsätzlicher Nachteil, der möglicherweise bestehen bleibt.

Es kommt weniger darauf an, welche Diagnosen du hast, sondern wie wertschätzend und professionell Fachkräfte damit umgehen. Du darfst dich beschweren, wenn du aufgrund einer Diagnose beispielsweise diskriminiert wirst. Eine andere Frage ist, wer tatsächlich Zugang zu deiner Akte hat und wer nicht.

Liebe Grüße,

Elizy

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