Kummerkastenantwort 5.965 – werden wir durch das SBGG schlechter gestellt?

Hallo. Ich bin ein ehemals FzM-TS post Transition und habe auf diesen Seiten jenen Inhalt gelesen:



unberuertenklage.de und https://transsexualitaet-nibd.de/?SBGG_und_TSG___SBGG



Ich bin jetzt derart wütend und verunsichert, daß ich nicht weiß wohin mit meiner Wut und Angst. Ich will nur meine Rechte zurückhaben. Muß ich Angst haben daß mich mein Arbeitgeber kündigt? Ich bin auch noch über das TSG gegangen. Die Texte auf den obigen Seiten lesen sich für mich sehr schlüssig.



Was soll ich tun, ich kann mir einen Klageweg nicht leisten.

Guten Tag,

während das SBGG eine Menge Probleme hat, ist das, was auf den genanannten Seiten geschildert wird, keins davon.

Warum? Weil es in Deutschland rechtlich genau ein Register gibt, das Geschlecht bindend erfasst. Das ist das Geburtenregister und was da in der aktuellen Fassung drin steht, gilt. Das Register ist zudem dienend, das heißt: Die Informationen darin werden nicht durch das Register begründet. Im Grundbuch zum Beispiel ist das anders. Wenn da drin steht, dass ein Stück Land einer Person gehört, hat das so beispielsweise in sich Beweiskraft. Das Geburtenregister dagegen bildet lediglich ab, was Sache ist. Und das möglichst korrekt und fehlerfrei. (Und ist dabei manchmal ein wenig verzögert.)

Und egal ob im TSG, im Personenstandsgesetz Paragraph 45b in der alten Fassung oder im Selbstbestimmungsgesetz: Ein entsprechendes Verfahren führt das Geburtenregister fort, aktualisiert also die Einträge dort. Unter welchen Voraussetzungen das geschieht, hat sich geändert, die Folge nicht.

Auch die Einlassungen zu Hausrecht, Gesundheitsleistungen, Sport, Gefägnissen tun nicht das, was dort argumentiert wird. Justizvollzug war immer Ländersache und die Unterbringung von Personen im Knast immer eine Einzelfallentscheidung. Hausrecht hat nie was anderes gemacht als ermöglicht Leute auch vollkommen (willkürlich) rauszuwerfen. Die Tatsache, dass all das dort aufgezählt wird, ändert an der Rechtslage erstmal nichts. Kritik daran ist berechtigt, weil die Aufzählung rechtlich völlig im Wesentlichen bedeutungslos ist. Ungefähr so, als würde man irgendwo ins Gesetz schreiben, „im übrigen gilt das Grundgesetz“. Gesundheitsbezogene Leistungen kommen schon immer darauf an, dass körperliche Gegebenheiten erfüllt sind. Alles andere wäre auch völliger Unfug. Also, wer Hoden hat, kann zur Krebsvorsorge für Hodenkrebs, wer Brüste hat, zur Mammographie, unabhängig des eigenen Geschlechts. Und anders sollte es auch nicht sein.

Nochmal. Es gibt keinen Unterschied zwischen Geschlechtseintrag und juristischem Geschlecht. Es gibt das Geburtenregister, das hat einen Geschlechtseintrag, für den gibt es momentan vier Optionen.

Das Offenbarungsverbot bestand im TSG aus ungefähr einem Satz, der ursprünglich nur staatliche Stellen meinte. Jetzt ist es detaillierter ausgearbeitet. Jetzt hat es auch Strafvorschriften bekommen. Es war vorher lückenhaft, es ist jetzt lückenhaft.

Oh und more thing: Die Erläuterungen, die der zweite Link zum Sportparagraph macht, sind vollkommener Käse, vollständig verkürzt und in dieser Verkürzung mehr als falsch und nutzlos. Die Frage nach Leistungsfähigkeit für Personen in Transition besteht, sie ist kompletx und vielschichtig. Die Idee, dass Sportverbände idealerweise selbst fair und sachlich regeln, wer wo wie mitmachen darf, ist, insofern dabei nicht inheränt diskriminiert wird, zichfach besser, als das dem Staat hinzulegen. Sportverbände sind im Ideal selbstorganisiert, die Interessen und die Bedürfnisse aller darin aktiven wahrend, können sich in informierten und konstruktiven Prozessen jederzeit selbst die Regeln geben, die sie brauchen und die für sie hilfreich sind.

Worte bedeuten in der Regel Dinge und trans sein meint aller meistens: nicht das Geschlecht, das bei Geburt zugewiesen wurde. Transsein endet nicht mit einem TSG-Verfahren, mit einer OP oder mit der Erfüllung eigener spezifischer Ziele. Transsein endet bestenfalls mit Detransition, weil Worte sonst einfach gar nichts mehr bedeuten. Die Konstruktion, dass Rechte als trans Person davon abhngen, dass trans sein dauerhaft und irgendwie objektiv ist, schadet uns allen. Die Rechte, die das SBGG zu verwirklichen sucht, sollten uns allen zustehen. Niemand sollte an Namen, behördliche Einträge, körperliche Merkmale gebunden sein, die für einen selbst nicht funktionieren. Und niemand außer die jeweilige Person selbst, kann darüber eine verlässliche Aussage machen. Das verstecken hinter einem Gutachten, für das es keine Standards und keine bestimmten Anforderungen gab, hilft weder denen, die eines haben, noch denen, die grade überlegen, ob sie ihren Namen ändern wollen. Dieser Anspruch auf Dauerhauftigkeit und Schema schließt andere aus, die Sachen eben nicht für ewig brauchen oder wollen. So ein bisschen Solidarität nicht nur unter trans Personen, sondern auch in Richtung von nicht-binären Leuten und auch cis Personen, die mit der normativen, rigiden und willkürlichen Cisnormativität aneinandergeraten, würde uns allen ziemlich gut stehen.

Liebe Grüße
Xenia

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2 Antworten

  1. Anonym sagt:

    Xenia, kleine Korrektur: Das SBGG führte keine Strafvorschriften, sondern Ordnungswidrigkeiten ein. Wichtiger Unterschied. 🙂

    • Xenia sagt:

      Du hast völlig Recht. Mir gings nur drum zu sagen: „Das kann jetzt von staatlicher Seite bestraft werden“. In dem Moment hab ich nicht bedacht, dass Strafvorschrift eine spezifischere Bedeutung hat. Danke für den Hinweis.

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