Kummerkastenantwort 4.092: Ich befürchte, dass das SBG irgendwann einen OP-Zwang enthalten wird.
Ich befürchte das das selbsbestimmungsgesetz irgendwann so abgeändert wird, das man eine geschlechtsangleichung machen muss, um einen anderen geschlechtseintrag zu bekommen und alle anderen rückgängig gemacht werden.
Ich möchte einfach nur den geschlechtseintrag und den Namen ändern lassen.
Huhu,
das aktuell gültige TSG hatte bis 2011 einen sog. “OP-Zwang”. Im Jahr 2011 hat dann aber das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein OP-Zwang zur Änderung des Geschlechtseintrages gegen das Grundgesetz verstößt. Da sich weder das Grundgesetz, noch die Entscheidungen des BVerfG seit 2011 in diesen Aspekten geändert haben, glaube ich nicht, dass ein OP-Zwang jemals wieder in ein Gesetz kommt. Viele Neuigkeiten zum SBGG sind aktuell nicht gut, aber auch ein schlechtes Gesetz darf nicht gegen das Grundgesetz verstoßen.
Liebe Grüße,
Aurora