Kummerkastenantwort 5.982 – Gibt es Erfahrungen zur Streichung des Geschlechtseintrags?
Ich war gerade im Standesamt um die Streichung des Geschlechtseintrages zu beantragen, jedoch nicht meine Vornamen. Die Mitarbeiterin war sich nicht sicher, ob das geht, da bei einer Änderung auch zwingend die Vornamen geändert werden müssen auf Namen welche dem Geschlechtseintrag entsprechen. Das ist bei einer Streichung aber nicht möglich. Der Antrag ist eingereicht, wenn es ein Problem ist meldet die Mitarbeiterin sich. Gibt es hier Erfahrungswerte?
Moin,
das mit den geschlechtsspezifischen Namen hat keine echte Rechtsgrundlage. Solange es irgendeine Möglichkiet gibt, dass die Person sich mit ihrem Geschlecht (oder ohne, wenn kein Antrag / agender / genderless / …) identifizieren kann, ist das ok. Das ist, was das Verfassungsgericht dazu geurteilt hat, Gesetze gibt es keine. Dazu kommt, dass wir keine Namenstradition oder -Kultur für Namen haben, die keinem Geschlecht zugeordnet sind. Auf der Basis könnten Personen ohne Geschlechtseintrag also gar keine Namen haben. Was auch eher Unfug ist.
Kurzum: Eigentlich dürfte das kein Problem geben. Falls doch: Schauen ob die Ablehnung mit einer Begründung und einer Rechtsbehelfsbelehrung kommt. Die erkennst du daran, dass dieses schöne längliche Wort in der Überschrift stehen wird. Falls nicht: Beides, Begründung und Rechtsbehelf, explizit verlangen. Sobald du beides hast, kannst du einen Widerspruch schreiben, in welcher Form und an wen steht im Rechtsbehelf. Transberatungsstellen können dir da im Zweifel auch dabei helfen, das auszuformulieren. Standesbeamte haben bei uns sehr viel Ermessensspielraum, den nutzen sie häufig auch, aber sie sind eben dennoch an Recht und Gesetz gebunden.
Das wird. Ich drücke redensartlich Daumen
Xenia


