Und dann ist übers Wochenende der Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz öffentlich geworden. Die federführenden Ministerien für Familie und Justiz sind soweit fertig und fragen die übrigen Bundesministerien nach Rückmeldung. Wenn das eingearbeitet ist, geht der Entwurf an Fachverbände und den Bundesrat weiter, deren Rückmeldung ebenso noch eingearbeitet wird, bevor das ganze dann für drei Lesungen und Ausschussarbeit im Bundestag eingebracht wird.
Wir sind also noch in einem sehr frühen Punkt im Gesetzgebungsprozess. Dinge können sich noch ändern. Nichts ist in Stein gemeißelt, und das ist ziemlich gut so, weil sich einiges noch ändern muss.