Übers Wochenende ist der Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz öffentlich geworden. Wir haben schon einen Post dazu, was da tatsächlich drin steht und etwas bedeutet.
In diesem Teil geht es einerseits um Dinge, die da drin stehen und nichts bedeuten und andererseits um Dinge, die nicht drinstehen, aber zu einer würdigen Reform eigentlich dazugehören müssten.
von Xenia · Published 30. April 2023
· Last modified 1. Mai 2023
Und dann ist übers Wochenende der Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz öffentlich geworden. Die federführenden Ministerien für Familie und Justiz sind soweit fertig und fragen die übrigen Bundesministerien nach Rückmeldung. Wenn das eingearbeitet ist, geht der Entwurf an Fachverbände und den Bundesrat weiter, deren Rückmeldung ebenso noch eingearbeitet wird, bevor das ganze dann für drei Lesungen und Ausschussarbeit im Bundestag eingebracht wird.
Wir sind also noch in einem sehr frühen Punkt im Gesetzgebungsprozess. Dinge können sich noch ändern. Nichts ist in Stein gemeißelt, und das ist ziemlich gut so, weil sich einiges noch ändern muss.
Es ist so um die drei Jahre her, dass das Bundesjustizministerium versucht hat, eine TSG-Reform an den Start zu bringen. Reden wir lieber nicht drüber.
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