Kummerkastenantwort 5.153: Können Vornamen beim SBGG nach der Voranmeldung noch abgelehnt werden?
Können Vornamen bei dem Änderungsantrag, bzw nach der Anmeldungsabgabe immer noch abgelehnt werden im November oder muss das Amt dies “Vor” dem eigentlichen Termin bekannt geben?
Guten Tag,
andersrum: Die Voranmeldung ist prinzipiell unverbindlich und muss eigentlich nur beinhalten, dass du die Erklärung abgeben willst. Ob sich ein Amt querstellt, entscheidet sich eigentlich erst am Termin selbst. Das ist bisschen ärgerlich und kann sehr frustrierend sein, vor allem, weil es am Ende eine subjektive Entscheidung einer einzelnen Person ist, für die es keine definierten Regeln gibt. Damit stehen trans Personen aber nun auf einer Stufe mit neugeborenen Kindern: Standesbeamt*innen lehnen auch immer wieder die Eintragung ins Geburtenregister ab, weil irgendwas mit Namen nicht ist, wie es anscheinend sein sollte. Yay, endlich gleiche Chancen im Amt schikaniert zu werden, yay, Konfetti. Aber, und das ist vielleicht die gute Nachricht darin noch: Die Wege für Widerspruchsverfahren sind damit klar definiert, weil sie eben ausdrücklich im Personenstandsgesetz mitgeregelt sind, falls denn was wäre.
Liebe Grüße
Xenia