Kummerkastenantwort 4.973: Wie ist das mit dem Selbstbestimmungsgesetz und Namensänderungen bei nicht-binären Personen?

Hallo Kummerkasten-Team!

Da im August das Selbstbestimmungsgesetz in Vorlauf geht, plane ich, als nonbinäre Person meinen Namen & Geschlechtseintrag (zu divers) ändern zu lassen. Ich kann aber nirgendwo einen Hinweis darauf finden, welche Namensrichtlinien es für nonbinäre Personen gibt, und ob es irgendwelche Präzedenzregelungen gibt. Ist es erlaubt, einen männlichen Erstnamen und einen weiblichen Zweitnamen zu wählen, um Nonbinarität auszudrücken? Die offiziellen Seiten zum Selbstbestimmungsgesetz sprechen leider nur von ‘dem Geschlecht entsprechenden Namen’, ohne auf ‘diverse’ Optionen einzugehen.

Vielen Dank für eure Arbeit <3

Liebe Grüße, J.M.

Hej,

das sollte keinerlei Problem sein – selbst in der restriktivsten kursierenden Auslegung, die uns bekannt ist, ist es möglich, mit einem divers-Eintrag Namen zu kombinieren, die sowohl klassisch weiblich als auch klassisch männlich verstanden werden. In dieser Auslegung allerdings nur jeweils gleich viele. Anne Franziska Thomas ginge also nicht. Wir glauben ansonsten nicht so recht dran, dass solche Einschränkungen überhaupt mit bisheriger Rechtsprechung oder der Rechtslagung vereinbar sind und haben dazu auch gebloggt. Die kurze Antwort ist in jedem Fall: ja, sollte gehen.

Liebe Grüße
Xenia

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