Versachlichung Teil 6: Frauenhäuser
Die Situation für trans Personen hat sich in den letzten Jahren stark verbessert, auch wenn „stark verbessert“ immer noch größtenteils sehr schlecht ist. Trans Personen finden auch durch soziale Medien, mehr Gehör. Leider gilt das auch für Transfeind*innen. Die Gesetzentwürfe zu einem Selbstbestimmungsgesetz von der FDP und den GRÜNE, die enorme Verbesserungen bringen würden, rufen jede Menge Transfeind*innen auf den Plan, die diese Gesetze verhindern wollen. Diese geben vor, für den Schutz von Frauen und Kindern zu kämpfen, aber in Wirklichkeit sind sie nur von Hass auf trans Personen getrieben. Zum Glück sind sie nicht besonders kreativ und bringen immer wieder die gleichen Argumente. Die Häufigsten werden hier aufgeführt und mit Studien, Zahlen und Fakten widerlegt. Und das in der Sachlichkeit, deren Fehlen trans Personen immer vorgeworfen wird, die Transfeinde bisher aber noch nicht vorzuweisen geschafft haben. Die meisten Argumente beziehen sich auf die Entwürfe zum Selbstbestimmungsgesetz, das allerdings 2021 im Bundestag abgelehnt wurde, ergänzend dazu gibt es noch ein paar, die vor allem von TERFs (Trans Exclusionairy Radical Feminists) häufig gebracht werden.
Sarah setzt sich zusammen mit ihrer Frau bei den Grünen für das Selbstbestimmungsgesetz ein. Dafür hat sie sich viel mit dem Gesetzentwurf und den transfeindlichen Gegenargumenten beschäftigt. Dass die häufigsten Einwände und Gegenargumente jeglicher Fakten entbehren zeigt sie in dieser Reihe. Für Feedback und Kommentare könnt ihr sie unter sarah@queer-lexikon.net erreichen.
Heute: „Männer können einfach behaupten sie seien Frauen und in Frauenhäuser eindringen und dort von Gewalt betroffene Frauen retraumatisieren und gefährden.“
„aber dann dringen Männer in Frauenhäuser ein“
Frauenhäuser müssen schon alleine, weil sie oft überfüllt sind, eine Auswahl treffen, wen sie aufnehmen und wen nicht. Dabei erfolgt die Auswahl nach Bedarf und nicht nach einem Geschlechtseintrag. 54 % von trans Personen berichten, dass sie häusliche Gewalt erfahren haben (mehr dazu). Auch sie brauchen Frauenhäuser, um vor ihren gewalttätigen Partner*innen Schutz zu finden. Eine Person, der keine häusliche Gewalt widerfahren ist, muss von einem Frauenhaus auch nicht aufgenommen werden. Sollte eine Person in ein Frauenhaus aufgenommen werden, egal welches Geschlecht, egal ob cis oder trans, die sich dann übergriffig verhält, kann vom Hausrecht gebrauch gemacht und die Person des Geländes verwiesen werden.
Daran ändert das Selbstbestimmungsgesetz nichts. Es kann nicht sein, dass trans Frauen, die Schutz brauchen, ausgeschlossen werden, weil es Männer geben könnte, die das ausnutzen. Auch hier kann die Lösung nicht auf Kosten einer stark gefährdeten Gruppe ausgetragen werden. Vielmehr müssen wir uns alle dafür einsetzen, dass Schutzräume für Opfer von häuslicher Gewalt ausgebaut werden, sodass für jede*n Platz ist und z. B. abschließbare Einzelzimmer oder kleine Appartments vorhanden sind. Denn auch Männer und nicht binäre Personen können Opfer von häuslicher Gewalt werden und auch sie haben Schutz verdient.
Allgemein sieht die Lage von Frauenhäusern sehr schlecht aus, so werden z. B. in 46 % der Frauenhäuser suchtkranke Frauen nicht aufgenommen. 28 % sind nicht barrierefrei und für Frauen mit Behinderung ungeeignet. Viele Frauenhäuser sind zudem nicht in der Lage, Söhne von gewaltbetroffenen Frauen aufzunehmen. Was letztendlich bedeutet, Frauen mit Söhnen können nicht aufgenommen werden, wenn sich für diese keine alternative Betreuungsmöglichkeit findet (mehr dazu). Wer sich also wirklich um den Schutz von Frauen sorgt, sollte sich dafür einsetzen, dass die Förderung für Frauenhäusern stark ausgebaut wird.