Kummerkastenantwort 5.479: Wie ist das mit dem Personenstand divers und dem Kriegsfall?

Hallo, ich habe eine Frage, wo ich lange überlegt habe, sie überhaupt zu stellen. Ihr müsst sie auch nicht beantworten, es interessiert mich nur persönlich. Ich habe einfach Bedenken, wie es wäre, falls in Deutschland oder der EU irgendwann mal ein Krieg ausbrechen sollte.

Wie ist das mit Transpersonen und nicht-binären Personen oder Personen mit dem Personenstand divers? Werden diese dann wie Männer behandelt und im Kriegsfall eingezogen?

Ich möchte hier auf keinen Fall negative Gedanken teilen oder Angst schüren. Aber hat die Regierung dafür eine Lösung mit dem neuen SBGG?

Huhu,

es gibt in Deutschland aktuell die ausgesetzte Wehrpflicht, die alle Personen mit männlichem Geschlechtseintrag im Kriegsfall betrifft.

Das heißt, alle Personen mit dem männlichen Geschlechtseintrag können im Kriegsfall wehrpflichtig sein. Das SBGG hat hierfür noch eine explizite Regelung, die alle betrifft, die ihren Geschlechtseintrag von männlich auf einen anderen Eintrag ändern oder streichen lassen: Wenn innerhalb von 2 Monaten nach dieser Änderung ein Kriegsfall eintritt, zählen diese Menschen für die Wehrpflicht weiterhin als „männlich“.

Je nach dem hat man dann einen „militärischen“ Geschlechtseintrag und einen rechtlichen Geschlechtseintrag. Es ist alles ein bisschen wonky.

Die Sinnhaftigkeit von solchen Regelungen und der aktuellen Wehrpflicht generell ist natürlich ein komplett anderes Thema.

Liebe Grüße,

aurora

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