Autor: Xenia

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Urteil vom Bundessozialgericht: Vorläufig keine Transitionsleistungen für nicht-binäre Personen als Kassenleistung

Das Bundessozialgericht hat am 15. März die schriftliche Begründung zur Ablehnung der Revision einer nicht-binären Person, die auf Kostenübernahme für eine Mastektomie geklagt hatte, zurückgewiesen. Damit bleibt das Urteil der Vorinstanz in Kraft, wonach die Krankenkasse nicht zur Kostenübernahme verpflichtet ist.

ein Muster aus vielen rosa Briefumschlägen - die Hälfte davon verschlossen, aus der anderen Hälfte ragt ein Brief heraus

Kummerkastenantwort 4.581: Bin ich vielleicht asexuell?

Heya, ich bin mir ein bisschen unsicher, ob ich A-Sexuell bin und hätte gerne nen anderen POV. Für Kontext: Pronomen Sie/Fae, 21 Jahre alt. Ich bin Poly, Lesbisch, trans* und recht kinky. Ich habe...