Versachlichung Teil 1: Bäumchen wechsel dich?

Ergänzung: in einer früheren Fassung fehlte der letzte Absatz.
Ergänzung: bessere Abgrenzung zwischen ist-zustand und Selbstbestimmungsgesetz

Sarah setzt sich zusammen mit ihrer Frau bei den Grünen für das Selbstbestimmungsgesetz ein. Dafür hat sie sich viel mit dem Gesetzentwurf und den transfeindlichen Gegenargumenten beschäftigt. Dass die häufigsten Einwände und Gegenargumente jeglicher Fakten entbehren zeigt sie in dieser Reihe. Für Feedback und Kommentare könnt ihr sie unter sarah@queer-lexikon.net erreichen.

Die Situation für trans Personen hat sich in den letzten Jahren stark verbessert, auch wenn „stark verbessert“ immer noch größtenteils sehr schlecht ist. Trans Personen finden auch durch soziale Medien, mehr Gehör. Leider gilt das auch für Transfeind*innen. Die Gesetzentwürfe zu einem Selbstbestimmungsgesetz von der FDP und den GRÜNE, die enorme Verbesserungen bringen würden, rufen jede Menge Transfeind*innen auf den Plan, die diese Gesetze verhindern wollen. Diese geben vor, für den Schutz von Frauen und Kindern zu kämpfen, aber in Wirklichkeit sind sie nur von Hass auf trans Personen getrieben. Zum Glück sind sie nicht besonders kreativ und bringen immer wieder die gleichen Argumente. Die Häufigsten werden hier aufgeführt und mit Studien, Zahlen und Fakten widerlegt. Und das in der Sachlichkeit, deren Fehlen trans Personen immer vorgeworfen wird, die Transfeinde bisher aber noch nicht vorzuweisen geschafft haben. Die meisten Argumente beziehen sich auf die Entwürfe zum Selbstbestimmungsgesetz, das allerdings 2021 im Bundestag abgelehnt wurde, ergänzend dazu gibt es noch ein paar, die vor allem von TERFs (Trans Exclusionairy Radical Feminists) häufig gebracht werden.

Zum Auftakt heute geht es um folgende These: Mit dem Selbststimmungsgesetz können alle Menschen auf dem Standesamt einfach ihr Geschlecht wechseln und das jedes Jahr aufs neue.

Jedes Jahr ein neues Geschlecht?

Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht es trans und inter Menschen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen zu ändern, ohne dass sie dafür zwei erniedrigende Gutachten und ein Gerichtsverfahren über sich ergehen lassen müssen. Nach aktuell gültigem TSG müssen sie in zwei Gutachten die Zugehörigkeit zu ihrem Geschlecht beweisen. Eine trans Frau muss also beweisen, dass sie eine Frau ist, ein trans Mann, dass er ein Mann ist. Dabei spielt nicht etwa die Selbstauskunft der Personen eine Rolle, sondern es wird viel mit Klischees gearbeitet. Kommt eine trans Frau in Jeans und T-Shirt zum Gespräch oder verdeckt ein trans Mann seine Akne mit Make-up, wird ihnen das gleich negativ ausgelegt. Nicht binäre Menschen sind in diesem System oft nicht vorgesehen und müssen ein binäres Geschlecht vorgeben. Bei der Erstellung dieser Gutachten besteht ein Machtgefälle, das trans Personen dazu zwingt, alle Fragen zu beantworten, egal wie übergriffig diese sind, da die*der Gutachter*in sonst möglicherweise kein positives Gutachten ausstellt.

Diskriminierende Aussagen und übergriffige Fragen sind bei der Erstellung eines solchen Gutachtens keine Seltenheit (Mehr dazu in diesem Paper). Dies reicht von Fragen zum Masturbationsverhalten bis hin zu angedrohten oder tatsächlichen sexuellen Übergriffen, die traumatisierend sein können und letztendlich dazu führen, dass ein weiterer Versuch zu einem Gutachten nicht möglich ist. Des Weiteren kostet das Gerichtsverfahren mehrere Tausend Euro, die nicht von jeder Person gestemmt werden können. Verfahrenskostenhilfe ist zwar möglich, doch kann diese nicht von allen in Anspruch genommen werden und das Beantragen dieser ist eine weitere Hürde.

Durch das Selbstbestimmungsgesetz fallen diese Hürden weg und es wird allen trans und inter Personen ermöglicht, ohne Erniedrigungen auf sich nehmen zu müssen, ihren Namen und Geschlechtseintrag zu ändern.

Dies ist wichtig, da es immer wieder Situationen gibt, bei denen ein Identitätsnachweis mit dem Personalausweis nötig ist, z. B. beim Eröffnen eines Kontos, bei der Ticketkontrolle im Zug, oder beim Abholen eines Paketes. Hier laufen trans Personen ohne erfolgte Namensänderung jedes Mal Gefahr, Opfer von Diskriminierung und Gewalt zu werden, oder schlicht ihr Paket nicht abholen zu können.

Es ist wichtig, dass die Möglichkeit bleibt, das ganze wieder rückgängig zu machen, da ca. 1 % der trans Personen aus den unterschiedlichsten Gründen wieder detransitionieren, oder retransitionieren (also z. B. zuerst zu einem binären, dann zu einem nicht-binären Geschlecht oder umgekehrt, transitionieren).
Aber auch wenn alle Hürden durch das Selbstbestimmungsgesetz wegfallen, ist es immer noch ein hoher Verwaltungsaufwand. Alle Ausweisdokumente müssen geändert werden, Verträge und Versicherungen müssen aktualisiert werden. Dabei setzt man sich auch immer einer hohen Diskriminierungsgefahr aus. Dass eine Person, die nicht wirklich trans ist, dies ausnutzt und jedes Jahr aufs Neue ihren Namen und Geschlechtseintrag ändert, ist also unwahrscheinlich.

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Eine Antwort

  1. 23. August 2021

    […] Transition rückgängig gemacht haben bzw. rückgängig machen wollen. Diese werden Detrans oder auch Retrans genannt. Hier ist ein Video, wo sich eine trans Frau und eine detrans Frau […]