Kummerkastenantwort 4.639: Soll ich meinen TSG-Prozess noch weiter machen?
Hallo,
ich habe vor zwei Wochen einen TSG- Antrag losgeschickt und bin jetzt etwas ratlos, wie ich weiter vorgehen soll angesichts des beschlossenen Selbstbestimmungsgesetzes. Ich konnte mir nicht ganz erschließen, was mit noch offenen TSG-Prozessen dann passieren wird und ob ich den Antrag noch rückgängig machen könnte? Außerdem habe ich Angst, dass wenn ich ihn jetzt zurückziehe und das Selbstbestimmungsgesetz dann aus irgendeinem Grund doch nicht durchgeht, es einen negativen Effekt haben könnte, dass ich den Antrag zurückgezogen habe. Vielleicht könnt ihr mir damit weiterhelfen? Ist es sinnvoll das TSG jetzt noch durchzuziehen oder kann ich mich auf das Selbstbestimmungsgesetz erstmal verlassen? Danke im Voraus und viele Grüße
Hallo,
du kannst in der Theorie deinen Antrag zurückziehen, in dem du dem Amtsgericht das schreibst. Alle offenen Prozesse nach TSG werden bis 1. November, also dem Tag, an dem das Selbstbestimmungsgesetz vollständig in Kraft tritt, nach TSG weitergeführt.
Das Selbstbestimmungsgesetz wird in Kraft treten. Der Bundesrat kann, aber muss sich nicht mit dem verabschiedeten Gesetz befassen. Und selbst wenn er sich befasst und das verabschiedete Gesetz ablehnt, kann der Bundestag diese Ablehnung überstimmen. Ein Nicht-In-Kraft-Treten wäre ansonsten nur möglich, wenn das Bundesverfassungsgericht noch vor dem Inkrafttreten dieses verhindert, weil es durch eine Verfassungsbeschwerde oder Normenkontrolle feststellt, dass es insgesamt verfassungswidrig ist. Das ist inhaltlich über alle Maßen unwahrscheinlich. Genauso die letzte theoretische Möglichkeit: Der Bundestag verabschiedet vor November noch ein weiteres Gesetz, dass das in-Kraft-treten des Selbstebstimmungsgesetzes aufhebt. Alles davon fällt in die Kategorie von: wird nicht passieren. (und falls doch zündet jemand was an)
Ich möchte deine Frage nochmal umdrehen: hat es einen Vorteil, wenn du jetzt noch ein TSG-Verfahren machst? und die Antwort ist: inhaltlich nicht, aber in der Theorie kann das TSG-Verfahren vor erstem November abgeschlossen sein und du also deine Änderungen schon haben. Aus finanzieller Sicht ist die Sache klar: TSG ist teuer. SBGG nicht. Aus inhaltlicher Sicht wird mit in-Kraft-treten des SBGG auch für Menschen, die ein TSG-Verfahren durchlaufen haben, zum Beispiel beim Offenbarungsverbot und bei anderen Regelungen das gelten, was das SBGG festlegt. Es bleibt: Der einzige sachliche Grund, da jetzt dranzubleiben, wäre, wenn du es aus Gründen sehr eilig hast.
Liebe Grüße
Xenia