Kummerkastenantwort 3.972: Wie wirkt sich das geänderte Offenbarungsverbot im SBG auf Menschen aus, die ein TSG-Verfahren gemacht haben?

Wisst ihr, wie sich das geänderte Offenbarungsverbot beim Selbstbestimmungsgesetz auf Leute auswirkt, die ihren Namen und Personenstand übers TSG geändert haben?
Ich hab vor ein paar Jahren das TSG Verfahren gemacht und jetzt kommt der Gesetzentwurf mit den Listen für Polizei und Co
Ich hab nicht gedacht, dass sowas passieren kann, als ich durchs TSG bin und hab Sorge, dass ich plötzlich auf so einer Liste stehen könnte

Huhu,

das Offenbarungsverbot in dem Gesetzentwurf den das Bundeskabinett hat soll auch für Menschen gelten, die ihren Namen/Personenstand via TSG oder §45b PstG geändert haben (siehe §15 Abs 2). Davon ausgehend, dass in §13 Abs. 5 steht, dass gewisse Behörden nach Änderung informiert werden sollen, und du die Änderung ja aber schon gemacht hast, würde ich jetzt mal hoffen, dass diese Behörden dann nicht im nachhinein noch informiert werden. Das wäre ein ziemlicher Aufwand und vermutlich unmöglich alle bisher gelaufenen Verfahren nochmal anzufassen und diese Daten dann nachträglich zu übermitteln.

Ausschließen kann man das leider nicht. Wir sind keine Jurist*innen, und können dementsprechend auch keine rechtliche Einschätzung geben, sondern nur unsere eigene Meinung.

Liebe Grüße und viel Kraft

Aurora

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