Verschlimmbesserungen überall – der Entwurf für das neue TSG
Die Bundesministerien für Justiz und Verbraucherschutz und Inneres, Bau und Heimat haben einen Gesetz zur Reform des Transsexuellengesetzes vorgelegt. Das war lange überfällig. Buzzfeed hat den Referentenentwurf veröffentlicht. Wird jetzt alles gut? Wie war das bis jetzt? Was ändert sich?
Wie war das bis jetzt?
Das Transsexuellengesetz ist ziemlicher Murks. Es kommt aus den 1980ern Jahren, wurde auch unter der Vorgabe geschrieben, gleichgeschlechtliche Ehen durch die Hintertür zu verhindern – die “Angst” war, dass zum Beispiel zwei Frauen heiraten würden, in dem eine davon ihr Geschlecht amtlich ändert, während gleichgeschlechtliche Ehen noch als sittenwidrig galten. Diese Ehen sind längst erlaubt, diese sehr zweifelhafte Vorgabe ist also hinfällig. Auch das gesamte Leitbild, dass Trans-Sein eine Krankheit ist, diagnostiziert und behandelt werden muss, das sich im Gesetz niederschlägt, war nie richtig und entspricht weder dem Stand der Medizin oder der Wissenschaft, noch lässt sich das Gesetz mit dem Grundgesetz oder den Menschenrechten vereinbaren. Deswegen hat das Bundesverfassungsgericht auch schon eine ganze Menge Paragraphen aus dem TSG für verfassungswidrig erklärt – diese gelten nur noch eingeschränkt oder nicht mehr.
Was noch gilt ist zum einen der Gutachtenzwang. Kein TSG-Verfahren ohne meistens zwei unabhängige Gutachten darüber, dass die antragsstellende Person wirklich trans ist. Diese Gutachten sind teuer. Häufig werden auch übergriffige Fragen gestellt, insgesamt ist die Erstellung oft auch entwürdigend. Wissenschaftlich ist eine solche Begutachtung ebenso nicht zu rechtfertigen.
Zum anderen sind die Verfahren beim Amtsgericht angesiedelt. Das macht das einerseits teuer, andererseits ist das schlicht entwürdigend frech, für ein Amtsgeschäft ein Gerichtsverfahren führen zu müssen.
Mit dem Gesetz zur dritten Option kam etwas Bewegung in die Sache. Das Innenministerium hat das zwar nicht gewollt, aber durch die Formulierung, die dort gewählt wurde, ist es allen, egal ob trans, inter oder nicht-binär möglich, mit einem Schreiben, das eine “Variante der Geschlechtsentwicklung” bescheinigt, beim Standesamt Namen und Geschlecht auf der Geburtsurkunde ändern zu lassen. Dieses Gesetz wurde vielfach kritisiert: Nur weil rechtlich nicht klar ist, was “Variante der Geschlechtsentwicklung” bedeutet, ist es überhaupt allen möglich, diese Anträge zu stellen. Das BMI versucht laufend in Interviews und Handreichungen an die Standesämter zu verhindern, dass Personen, die nicht inter sind, die neue Regelung nutzen, behauptet in ärztlichen Fachzeitschriften, auch, dass es illegal und strafbar sei, solche Bescheinigungen überhaupt auszustellen. Selbst wenn es eine Falschbeurkundung darstellen würde, Personen, die trans sind, eine “Variante der Geschlechtsentwicklung” zu attestieren, halte ich es für quasi unmöglich, dass es zu einer Verurteilung kommen könnte, da das Gesetz keine Begründung verlangt – es ist somit gar nicht möglich, nachzuvollziehen, wie die ausstellende Person zum Schluss kam, dass eine solche Variante vorliegt, zumal eine “Variante der Geschlechtsentwicklung” im Gesetz gar nicht näher definiert ist.
Was ändert sich?
Bisher nichts. Das BMI und BMJV haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der bald dem Bundestag vorgelegt werden soll. Der jetzt vorgelegte Entwurf verschlimmbessert das alles im Wesentlichen nur. Zudem löst er Probleme, die eigentlich gar keine sind. So wird das TSG aufgehoben und die neuen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch gefasst. Begründet wird das damit, dass Personen, die trans sind, sich durch den Sonderstatus des TSG diskriminiert fühlen würden.
Wir fühlen das allerdings nicht nur, das Gesetz behandelt uns objektiv ziemlich bescheiden. Und: davon, dass das Zeug jetzt im BGB landet, wird auch nichts besser. Es ist mir völlig egal, wo das alles rechtlich geregelt wird, solange es ein selbstbestimmtes Verfahren ohne Fremdbegutachtung vorsieht, solange die Regelungen ohne Vorschriften für Körperbilder auskommen, solange Beratung möglich, sachlich, kostenlos, anonym und nicht verpflichtend angeboten wird, solange die Anträge einfach beim Standesamt zu stellen sind, solange alle antragsstellenden Personen gleichbehandelt werden, unabhängig davon, ob trans, inter oder nicht-binär, solange auch Jugendliche die Möglichkeit auf Namens- und Personenstandsänderung bekommen, notfalls auch gegen den Willen der Eltern. Solange das aber alles nichts wird, können die rechtlichen Regelungen stehen, wo sie wollen, ich werde sie nicht haben wollen.
Eine wesentliche Änderung ist, dass die Begutachtungen durch eine Beratung ersetzt werden. Bei Personen, die trans sind, muss diese von einem*einer Ärzt*in, Psycholog*in oder Psychotherapeut*in durchgeführt werden. Eine Bestätigung gibt es im Wesentlichen nur unter den selben Voraussetzungen, die bisher maßgeblich für die Gutachten waren. Das ist also eigentlich nur der gleiche Unfug wie vorher, mit einer neuen Bezeichnung, die besser klingt. Gewonnen ist hier gar nichts. Es geht nicht um mein Geschlecht, sondern darum, dass ich wen überzeugen muss, dass das so ist.
Eine weitere Änderung ist, dass auch Ehegatten vor Gericht angehört werden müssen. Wenn ich also so einen Beratungsschein habe, aber meine Partner*in sich ungünstig äußert, ist meine Namens- und Personenstandsänderung erstmal im Schredder.
Dritte wesentliche Änderung: Wenn ich ein Verfahren verliere, darf ich für drei Jahre kein neues Verfahren zur Namens- oder Personenstandsänderung anstoßen. Das ist auch sehr schlecht. Wenn es uns nicht wichtig wäre, unsere Namen ändern zu können, würden wir den Scheißzirkus nicht mitmachen. Und wenn jetzt irgendwer auf die Idee kommt, “Nein” zu sagen, sollen wir drei Jahre rumsitzen und Nase bohren? Was soll das?
Die Neuregelung würde weiterhin ausdrücklich festschreiben, dass die Rechtsverhältnisse zwischen einer Person und ihren Eltern oder Kindern sich durch die Personenstandsänderung nicht ändern würden. Das hieße, dass eine Person rein rechtlich immer die Mutter bliebe, auch wenn die Person rein rechtlich nach dem Verfahren – und faktisch auch schon vorher – ein Mann ist. Das ist einfach nur vorsätzlich bürokratisch und verletzend. Eine solche Regelung hat in meinen Augen rechtlich genau keine logische Begründung.
Und dann ist da noch diese Formulierung im Entwurf:
Das Gericht ändert auf Antrag einer Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem eindeutig weiblichen oder männlichen Körperbild abweicht, an, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag durch eine andere […] Bezeichnung, die dem Zugehörigkeitempfinden der Person entspricht, zu ersetzen oder zu streichen…
aus dem Referentenentwurf zur TSG-Neuregelung
Da stellen sich dann zwei Fragen. Erstens: Was heißt es, wenn die Geschlechtsidentität von einem Körperbild abweicht? Wie misst eins das? Wie stellt ein Gericht das fest?
Ehrlich. Es ist mir ein Rätsel. Ich bin Muttersprachlerin, ich weiß, was all diese Worte bedeuten, aber dieser Satz will einfach keinen Sinn ergeben. Wann weicht denn eine Identität von einem Bild ab? Was soll das heißen? Was soll ein eindeutig männliches Körperbild sein?
Und zweitens: Was bitte ist ein eindeutig männliches Körperbild?
Gerade, da es hier um Personen, die in einer Transition geht, halte ich das für schwer bedenklich: Ist ein Körperbild im Sinne dieses Entwurfes denn eindeutig männlich, wenn die Person bereits mit der Hormonersatztherapie begonnen hat? Diese Formulierung ist mir ein einziges Rätsel? Was soll sie bezwecken? Was will es mir sagen? Ne. Ganz im ernst. Ich komme da nicht mit.
Wird jetzt alles gut?
Sicher nicht. Vielleicht hätte ich auch eher fragen können: “Wie schlimm wird jetzt alles?” Das ist noch nicht gesagt. Nach der massiven Kritik der Verbände (unter anderem der Bundesverband trans, der dgti e.V. und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes haben Stellungnahmen abgegeben) wäre es durchaus möglich, dass das BMI oder das BMJV nochmal aufwachen und ihre Ideen anpassen. Zusätzlich haben auch viele Personen Mails an die Ministerien geschrieben oder angerufen. Es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass sich noch viel ändert, aber theoretisch möglich. Letztlich wird der Bundestag über das Gesetz abstimmen müssen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat sich in der Vergangenheit immer wieder mit der Rechtslage befasst und Stellung bezogen. Viele der Statements sind tatsächlich öffentlich einsehbar und zeichnen ein sehr anderes Bild als das, was jetzt im Entwurf des BMI und BMJV steht. Eine Zusammenfassung der Position gibt es online. Darin unter anderem die Forderungen, das TSG durch ein Gesetz zum Schutz und zur Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt zu ersetzen und ein stärkeres Diskriminierungsverbot gegen geschlechtliche Vielfalt.
Hier stellt sich jetzt die Frage, wieso das BMI und BMJV nicht einfachmal im Familienministerium oder bei der Antidiskriminierungsstelle angerufen und gefragt haben, was für eine solche Reform denn wichtig wäre – oder warum das überhaupt in deren Zuständigkeit liegt. Ich bin da einigermaßen fassungslos und ziemlich stinkig und würde gerne den verantwortlichen Leuten im BMI auf den Tisch kacken. Es ist schon schwierig, dem Innenminister nicht zu unterstellen, dass er vorsätzlich trans- und interfeindlich agiert, sehenden Auges ignoriert, was wissenschaftlich oder menschenrechtlich angebracht wäre und eigentlich nur Diskriminierungen und Schikane weiter festschreiben will.
Was wäre denn besser gewesen?
Einfach nicht machen. Oder einfach richtig machen. Es gibt genug Staaten in Europa, die da eine ordentliche selbstbestimmte Rechtslage geschaffen haben. Das wäre zum Beispiel schon in Schweden, Dänemark, Malta, Norwegen, Belgien und Luxemberg der Fall. Dort sind Namens- und Personenstandsänderungen ohne Begutachtung möglich . Geht also alles, es braucht nur politischen Willen.
Der Bundestag hat sogar 2017 schon über einen deutlich besseren Vorschlag beraten. Dort waren Beratungsstellen auch vorgesehen, aber nicht verpflichtend. Why can’t we have nice things?
Wie gehts jetzt weiter?
Die beiden Ministerien haben nur sehr kurze Fristen für (offizielle) Stellungnahmen vorgesehen, diese Enden bereits heute, also am 10.05. Sinnvoll begründet, warum sie es so eilig haben, haben sie allerdings nicht. Ministerien sind in der Theorie offen für einen Dialog mit Bürger*innen und so kann dort nachgefragt werden, wie es um bestimmte Vorhaben steht und auch begründet werden, warum eins bestimmte Vorhaben ablehnt und darum bitten, dass das berücksichtigt werden sollte. Die Kontaktmöglichkeit für das BMJV und das BMI sind online zu entnehmen. Dabei gilt: Ja, wir sind sauer und wir sind unzufrieden, das dürfen wir auch sein und mitteilen, trotzdem sachlich bleiben. Davon, dass eine riesige Menge Menschen im Ministerium anruft, die Leute dort wüst beschimpft, statt etwas konstruktives zu Protokoll zu geben, wird ganz sicher niemand auch nur versuchen etwas zu ändern.
Sobald die Ministerien dann mit ihrem Entwurf zufrieden sind, wird es im Bundestag auf die Tagesordnung kommen und dort nach zwei Lesungen und Beratungen in den zuständigen Ausschüssen, eventuell abgeändert, beschlossen werden. Alle Abgeordneten im Bundestag haben sowohl in ihren Wahlkreisen als auch im Bundestag ein Büro. Und sowohl für die Abgeordneten als auch deren Angestellte in den Büros gilt das selbe wie für die Ministerien – die freuen sich, wenn sich wer meldet und sachlich aber bestimmt angibt, was wichtig oder gut wäre. Der Vorteil bei den Abgeordneten ist dabei, dass die nächste Wahl ganz bestimmt kommt und viele sich freuen, wenn sie noch eine Amtszeit gewählt werden. Es könnte sich also lohnen zu gegebener Zeit mal eine freundliche Note dort zu hinterlassen.
Abseits vom formalen Verfahren und dem, wie eins als Einzelperson hier Einfluss nehmen kann, hoffe ich, dass sich breite Bündnisse formieren, geeint in der Ablehnung dieses Reformvorschlages, die mit lautem und kreativem Protest sowohl de r Öffentlichkeit als auch der Bundesregierung klar machen, dass diese Reform so niemand will und niemand braucht.
Ich werde in dieser Sache meinen Schnabel jedenfalls nicht halten, bevor wir keine anonynem, kostenlosen, neutralen Beratungsmöglichkeiten dafür haben, zu deren Inanspruchnahme uns niemand verpflichtet. Bevor wir kein Gesetz haben, das uns ohne irgendeinen Nachweis ermöglicht, Name und Geschlecht in den Registern zu ändern, und dabei auch das Offenbarungsverbot aufrecht erhält. Bevor wir nicht einfach auf ein Rathaus oder Bürger*innenbüro gehen können und da einen Antrag unterschreiben können, um Name und Personenstand ändern zu lassen. Bevor es kein starkes und eindeutiges Diskriminierungsverbot auch aufgrund der Geschlechtsidentität gibt. Vorher gibts von mir keine Ruhe.
Eine Antwort
[…] hinausgezögert, und ein kürzlich veröffentlichter Gesetzesentwurf für eine Reform lässt eher Schlimmes für die Zukunft befürchten, auch wenn er nun wohl letztlich keine Berücksichtigung finden wird. […]