Kummerkastenantwort 315: Ist es erlaubt, sich in seinen Cousin*seine Cousine zu verlieben?
Hallo liebes Queer-Lexikon-Team,
erstmal ein großes Lob für eure Seite und die ganzen Beiträge. Ich (28) bin androgyn, biologisch eine Frau und bin zudem demi-polyromantisch und lithsexuell. Ich habe mich in meinem Leben nur in wenige Personen wirklich verliebt, darunter waren Jungs bzw. Männer und Mädchen bzw. Frauen.
Und von diesen wenigen Personen waren die ersten beiden, die ich mit Abstand am meisten geliebt habe, allerdings ohne eine Beziehung mit denjenigen zu führen, ausgerechnet 2 Menschen aus meiner Verwandtschaft sprich mein Cousin und meine Cousine. Wir sind fast gleichaltrig und haben viel Zeit in der Kindheit und Jugend miteinander verbracht und uns gut verstanden.
Mit der Zeit habe ich mich mit den beiden allerdings auseinander gelebt und wir sind uns fremd geworden. Meine Liebe zu ihnen war wohl auch einseitig, d. h. sie ging nur von mir aus. Beide sind leider heterosexuell.
Meine Frage lautet: Ist es legal sprich rechtlich erlaubt bzw. vom moralischen und / oder sexuellen Standpunkt aus vertretbar, d. h. in Ordnung sich in den Cousin / die Cousine zu verlieben? Dürfte man in dem Verwandschaftsgrad zusammen sein oder gar heiraten? (Die letzte Frage ist rein theoretisch, da sich meine Gefühle mit der Zeit verändert haben und ich sie nicht heiraten möchte.) Ich bin über diese beiden Lieben hinweggekommen, aber sie werden mir trotzdem mein Leben lang etwas bedeuten.
Ich freue mich auf eure Antwort.
Anno
Hallo Anno,
das sind große und schwierige Fragen, die du da aufwirfst. Und ganz ehrlich: das ist nicht das Zentrum unserer Expertise. Ein bisschen einordnen kann ich das aber dann doch.
Verlieben ist, für die meisten von uns keine aktive Handlung. Und wenn Dinge sozusagen von allein passieren, dann ist verbieten, oder das moralische Verwerfen und Tabuisieren sicher nicht die richtige Idee.
Verlieben ist aber auch eine riesige Sammlung von Gefühlen und Zustände. Manchmal gibt es ein festes Muster, manchmal ist da mehr drin, manchmal weniger. Das heißt auch für die daraus resultierenden Beziehungen, dass die immer ausgehandelt werden müssen, weil sie immer individuell sind und sein müssen. Allein aus dem Gefühl der Verliebtheit ergibt sich daher in meinen Augen erstmal noch nichts verkehrtes.
Der Staat macht dir nur wenige Vorschriften, mit wem du welche Arten von Beziehungen führen darfst. Cousin und Cousine fallen nicht darunter – in die darfst du dich verlieben, mit ihnen romantische und sexuelle Beziehungen führen und sie heiraten. Gesellschaftlich sieht das natürlich nochmal anders aus – hier gibt es große Vorbehalte gegen Beziehungen zwischen Menschen die miteinander verwandt sind. Aber wie gesagt: Das ist nicht unsere Expertise und mehr können und wollen wir dazu auch nicht sagen.
Liebe Grüße
Xenia