Kummerkastenantwort 4.920: Kann ich mit dem Selbstbestimmungsgesetz zwei weibliche Namen nehmen, auch wenn ich nichtbinär bin?

Hey,

ich liebe eure Seite, vielen Dank für eure Arbeit!

Ich will ggf. meine beiden Vornamen ändern und bin nichtbinär. Die neuen Namen sind aber beide (zumindest für die Gesellschaft) eher weibliche Namen.

Kann ich das trotzdem unter dem Selbstbestimmungsgesetz machen, oder können die sich da querstellen?

Mein Änderungswunsch hat mehrere Facetten, also nicht nur Gender.

LG

Hallo,

das ist in der Theorie ganz einfach. Es gibt kein belastbare Zuordnung in Deutschland, die sagt, dass Namen nicht-binär sind oder sein können. Es gibt also keine stabile Basis auf der ein Amt das nachhaltig verweigern könnte. Das Verfassungsgericht hat einst entschieden, dass Eltern prinzipiell beliebige Namen für ihre Kinder festlegen können, solange sie das Kindeswohl nicht gefährden, auch wenn das Standesamt der Ansicht war, dass der Name nicht zum Geschlecht des Kindes passte. Und das sollte analog für alle Arten von Namensänderungen gelten, außer es gibt einen triftigen Grund, wieso Neugeborenen dieses Recht zusteht, älteren aber nicht.

Liebe Grüße
Xenia

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