Kummerkastenantwort 4.724: Kann ich Hormonersatztherapie oder sogar OPs ohne Personenstands- und Namensänderung machen?

Hi liebes Team,



und zwar hab ich schon länger den Wunsch, dem weiblichen Geschlecht anzugehören. Dazu gebe es ja die Möglichkeit durhc die GKV die Kosten für OPs übernehmen zu können. Dafür sind ja hohe Hürden wie eine Begleittherapie und psychiatrische Gutachten notwendig.



Meine Frage: Ist für die Übernahme von geschlechtsangeichende Maßnahmen wie OPs oder auch eine Hormonersatztherapie, das Verfahren nach dem TSG (bzw. das Verfahren beim SBGG ab November) notwendig oder sind diese zwei Verfahren unabhändig voneinander?



Einfach gesagt: Kann ich eine Hormonersatztherapie oder sogar geschlechtsangleichende Operation durchführen lassen ohne mein Geschlecht und den Vornamen erst rechtlich durch das TSG oder SBGG (ab Nov) ändern lassen zu müssen?



Vielen Dank! :3

Huhu,

grundsätzlich sind das jeweils komplett unabhängige Dinge.

Früher war sogar notwendig, eine geschlechtsangleichende OP gehabt zu haben um deinen Namen/Personenstand ändern zu können – das ist heute zum Glück nicht mehr so.

Die Gutachten, die du für ein TSG-Verfahren gebraucht hast, konntest du allerdings immer gut im Antrag an die Krankenkasse nutzen. Und ich kann mir mit dem SBGG vorstellen, dass Krankenkassen eher ja sagen, wenn du deinen Namen und Personenstand auch ändern möchtest oder schon geändert hat – die wollen ja immer irgendwie die “Ernsthaftigkeit” feststellen (wie auch immer), und argumentieren dann vermutlich damit. Das ist allerdings reine Spekulation, und rechtlich gibt es da überhaupt keine Zusammenhänge.

Liebe Grüße,

aurora

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