Kummerkastenantwort 4.846: Kann ich meinen aktuellen Vornamen bei der Namensänderung auch als Zweitname behalten?
Hallo,
ich bin nichtbinär und es geht um meinen Namen und die Personenstandsänderung mit dem Selbstbestimmungsgesetz. Meine aktuellen zweit und Drittnamen möchte ich so was von sicher rausstreichen. Ich weiß auch schon wie ich heißen möchte bzw. nutze den Namen auch bei Freund*in und so. Gleichzeitig ist es so, dass ich nicht weiß was ich mit meinem noch aktuellem Vornamen machen soll. Ich bin mir unsicher den so komplett als Deadname anzusehen, ich habe dazu ein neutrales Verhältnis. Der Name ist eben nur sehr typisch für ein weibliches Gender und die neue Namensidee zum Teil eindeutig männlich. Gleichzeitig habe ich aber auch dann Bedenken wegen der Arbeit. Theoretisch bin ich da als nichtbinär geoutet, praktisch wird das oft vergessen. Da ist dann auch oft, dass ich meinen Vornamen lesen und dann bin ich mir in den Situationen nicht doch unsicher ob ich den Namen mag oder nicht, Gleichzeitig gab es bis vor Kurzen einen Kollegen mit dem gleichen Vornamen wie ich den wählen möchte und ich weiß dann nicht ob es nicht komisch ist wenn ich dann da auf Einmal mit dem neuen Namen da bin der wie der eines alten Kollegen ist. Kann der als Vorname als dritt oder Viertname bestehen?
Liebe Grüße
David Arden
Hallo,
im Wortlaut des Selbstbestimmungsgesetzes und dessen Begründung spricht da nix dagegen. Einzelne Ämter haben Hinweise zum Selbstbestimmungsgesetz veröffentlicht, wo sie eine andere Meinung vertreten. Bisher ist das Gesetz ja noch nicht in Kraft und es gibt auch noch keine Rechtssprechung darüber, das heißt, es kann sein, dass das zu beginn noch etwas holprig aussieht. Grundsätzlich bin ich aber optimistisch, dass alte Namen auch behalten werden können.
Liebe Grüße
Xenia