Kummerkastenantwort 942: Kann ich meinen Namen ändern?
Hallo Menschen,
Ich bin afab, aber nicht-binär und mein selbstgewählter Name ist offiziell ein Mädchenname, nur für mich eben nicht. Gibt es eine Möglichkeit das offiziell ändern zu lassen, sodass mein Name in meinem Pass stehen kann?
Viele Grüße
Hallo,
in Deutschland gibt es im wesentlichen drei Verfahren den eigenen Vornamen zu ändern. Spoiler: die sind alle nicht überragend.
Transsexuellengesetz
Das Transsexuellengesetz hat den zweifelhaften Ruf eines der beschissensten Gesetze in diesem Staat zu sein. Aber: prinzipiell erlaubt es die Änderung von Vornamen. Wie? Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen. Zwei Gutachter*innen zugewiesen bekommen. Beide überzeugen, dass du trans bist – das Gesetz weiß nicht so genau, was nicht-binär sein soll. Und dann in einer abschließenden mündlichen Sitzung mit einer*m Richter*in den eigenen Vornamen ändern. Reine Vornamensänderungen sind auch über das TSG möglich und da es eigentlich keine erzwungene rechtliche Zuweisung von Vornamen zu Geschlechtern gibt, sollte das gehen. Gerichtsverfahren sind aber lang und nervig und Gutachten teuer. Insofern ist das zwar theoretisch möglich, aber praktisch eher unsinnig.
Personenstandsgesetz 45b
45b im Personenstandsgesetz ist, was passiert, wenn wer ohne Ahnung aber mit viel Meinung versucht, etwas rechtlich auf eine Art und Weise, die zwar vollkommen albern ist, aber zu seinem veralten Weltbild passt, zu regeln. Die Idee ist: Du brauchst einen Zettel, von einer*m Ärzt*in unterschrieben, auf dem steht, dass bei dir eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorliegt. Was das genau ist? Nun, der Bundesinnenminister behauptet Stein und Bein, dass das Intergeschlechtlichkeit meint, aber das steht nicht im Gesetz. Der lsvd hat ein ausführliches Rechtsgutachten, dass die Definition deutlich weiter öffnet. Wiedemauchsei. Mit dem Zettel gehst du aufs Standesamt und gibst neue Vornamen und gegebenenfalls einen neuen Geschlechtseintrag an. Kostenpunkt: Die Ausstellung eines neuen Personalausweis. Deutlich günstiger. Aber rechtlich auch nicht gerade super safe.
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
Dieses interessante Machwerk ist 1938 in Kraft getreten und beinhaltet Worte wie Reichsminister. Es verlangt triftige Gründe, die irgendwie belegt werden müssen, ermöglicht aber grundsätzlich Änderung des eigenen Vornamens. Zum Beispiel, wenn der eine super ungewöhnliche Schreibweise hat, lächerlich klingt oder aus anderen Gründen belastend ist. Wie nachweisen? Da macht das Gesetz keine Vorgaben. Die Entscheidung liegt zunächst bei der örtlichen Behörde (tendenziell also das Standesamt oder das Rathaus vor Ort).
Du siehst: ja, es gibt Möglichkeiten. Nein, strukturiert, logisch oder sonderlich angenehm wirken alle nicht. Ich wünschte, ich könnte dir was sinnvolles anbieten.
Liebe Grüße
Xenia