Kummerkastenantwort 1.516: Kennt ihr nicht-binäre .Menschen, die über das PStG ihren Namen & Personenstand geändert haben?

Hallo,
Ich weiß, ihr seid keine Rechtsberatung, aber kennt ihr vielleicht nichtbinäre Menschen, die ihren Namen und Personenstand mit Paragraph 45b auf divers geändert haben und hat das funktioniert? Oder gibt es da Erfahrungsberichte irgendwo im Internet, die mir vielleicht helfen könnten?
Danke

Guten Tag,

wir kennen tatsächlich Menschen, bei denen das funktioniert hat. Die Idee ist folgende:

  • von einem*einer Fachärzt*in eine Bescheinigung ausstellen lassen, die lediglich die Information beinhaltet, dass bei dir eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt
  • Termin beim Standesamt für eine Namens- und Personenstandsänderung nach PStG 45b ausmachen
  • Dort als Erklärung den gewünschten Eintrag und gewünschte Vornamen angeben
  • Die Bescheinigung dazugeben
  • Wenn nach der genauen Diagnose gefragt wird, freundlich aber bestimmt erläutern, dass das nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht relevant ist und du nicht zu einer Angabe verpflichtet bist
  • wenn das Amt sich auf der Basis weigert, die Erklärung anzunehmen, eine schriftliche Ablehnung verlangen

Der LSVD hat ausführliche Informationen zum Paragraphen 45b und der Rechtssprechung – und zeigt auf, wie es weiterhin möglich sein sollte, den Namen und Personenstand so zu ändern. Dort gibt es auch einen entsprechenden schriftlichen Antrag (Ämter mögen schriftliche Dinge) und ausführliche Erläuterungen.

Der Verein TIN-Rechtshilfe ist aktuell in Gründung und bringt für solche und ähnliche Anliegen bereits Erfahrung und Vernetzung mit. Wenn du auf Twitter mal anklopfst, wird dir bestimmt auch geholfen.

Liebe Grüße,
Xenia

Das könnte dich auch interessieren …