Wir fordern einen besseren Schutz vor Konversionsmaßnahmen in Deutschland

Das Queer Lexikon hat die Forderungen der Expert*innengruppe des Fachbeirats des Forschungsprojekts „Konversionsbehandlungen: Kontexte. Praktiken. Biografien“ mitunterzeichnet und fordert eine Novellierung des KonvBehSchG.

“Konversionsbehandlungen bezeichnen Versuche, die sexuelle Orientierung und/oder die Geschlechtsidentität von queeren Menschen so zu ändern, dass sie sich einem cis-heterosexuellen Gesellschaftsbild anpassen oder cis-heterosexuell leben. Oft sind diese Maßnahmen mit religiösen Überzeugungen verbunden. Sie kommen aber auch in medizinischen psychotherapeutischen und/oder beraterischen Prozessen vor. Manchmal nennt man sie auch Konversionstherapien.”

(https://www.befragung-unheilbar-queer.de/informationen-zum-projekt/)

Konversionsmaßnahmen sind unwissenschaftlich, gesundheitsgefährend und unwirksam. Seit 2020 sind Konversionsbehandlungen an Minderjährigen in Deutschland verboten.

Wie die Studie „Konversionsbehandlungen: Kontexte. Praktiken. Biografien.“ herausgefunden hat, reicht das Gesetz von 2020 aber nicht aus und muss dringend angepasst werden. Es braucht:

1) Effektiven rechtlichen Schutz vor Konversionsmaßnahmen

2) Umfassende und rechtlich abgesicherte Unterstützung von Betroffenen

3) Bildung, Forschung und Aufklärung zu Konversionsmaßnahmen

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