Kummerkastenantwort 5.024: Ich möchte meinen Geschlechtseintrag, aber nicht meinen Namen ändern. Geht das?

Hallo,



ich freue mich über das neue Selbstbestimmungsgesetz und danke euch für den ausführlichen Blogpost. Trotzdem sind bei mir noch ein paar Fragen:



Ich selbst bin agender/nicht-binär und möchte meinen Gender-Marker ändern, aber nicht meinen Namen. Ist das ohne Probleme möglich? Könnte ich dann später Probleme bekommen, wenn ich meinen Namen aber nicht meinen Marker ändern möchte?

Oder andersrum, bekomme ich jetzt Probleme, wenn ich nur den Marker ändere?



Danke schon mal für die Antwort. Ihr macht tolle Arbeit!



M

Hallo M,

gemäß der Gesetzesbegründung kannst du deinen Geschlechtseintrag ändern ohne deine Namen zu ändern. Das sehen möglicherweise nicht alle Standesämter so und die Begründung selbst hat auch keine Gesetzeskraft, kann aber argumentativ hilfreich sein und wird zur Auslegung vor Gericht, falls du das Standesamt “nein” sagt, und dann der Rechtsweg eingeschlagen wird, zu Rate gezogen.

Mit dem SBGG ist es nicht möglich, nur den Namen zu ändern und den Geschlechtseintrag dabei beizubehalten. Alle Verfahren nach SBGG basieren darauf, dass eine Person erklärt, dass ihr Geschleichtseintrag nicht zutreffend ist – und dann zusätzlich (neue) Namen bestimmt. Das war im TSG anders und wurde in den Verfahren nach Personenstandsgesetz 45b teilweise auch so gehandhabt.

Liebe Grüße
Xenia

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2 Antworten

  1. Fluid sagt:

    Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass es ein Problem sein kann, nur den Geschlechtseintrag ändern zu wollen und nicht den Vornamen. Habe nämlich genau das (Geschlechtseintrag streichen) „meinem“ (Wohnort) Standesamt geschrieben, und die Antwort war, ich müsste dann auch einen geschlechtsneutralen Namen wählen. Ohne Rechtsbehelfsbelehrung, aber mit der Aufforderung für die Anmeldung das mitgeschickte Formular zu nutzen.

    • Xenia sagt:

      Hej,
      das natürlich ärgerlich, aber alles, was ich dazu sagen kann: Das Standesamt hat keine Rechtsgrundlage, die Anmeldung nur über ein bestimmtes Formular zu ermöglichen, und in der Anmeldung bereits Vornamen und neuen Eintrag zu verlangen. Damit gehts schon los. Also ja, wie du sagst, es kann ein Problem sein, es sollte aber nicht.

      Liebe Grüße
      Xenia

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